2 km/h unter dem Tempolimit und trotzdem "Geblitzt" worden
Berlin, 30. November 2018 - Ein Autofahrer aus Guldental staunte nicht schlecht über seinen Anhörungsbescheid. Darin warf ihm die Zentrale Bußgeldstelle des rheinlandpfälzischen Polizeipräsidiums eine Ordnungswidrigkeit vor, die in Wirklichkeit gar keine war. Der Betroffene wandte sich in seiner Not an die Coduka GmbH. Über deren Online-Service Geblitzt.de wurden seit Firmengründung im Jahr 2013 bereits an die 200.000 Bußgeldvorwürfe durch Partneranwälte geprüft.
Der Autofahrer war im Sommer dieses Jahres mit der amtlich "festgestellten Geschwindigkeit von 128 km/h" auf der Bundesautobahn 61 Richtung Ludwigshafen unterwegs. Obwohl die "zulässige Geschwindigkeit" an der Messstelle 130 km/h beträgt, leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der Vorwurf: "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 2 km/h." Dabei ist der vermeintliche Verkehrssünder eigentlich sogar unterhalb des Tempolimits geblieben.
"Folglich ist der Vorwurf nicht nur unrechtmäßig, sondern fernab jeder Verkehrsregel-Logik", sagt Jan Ginhold als Geschäftsführer der Coduka. Bei der Ermittlung von Verkehrsverstößen sei nichts unmöglich. "Es gab schon Fälle, in denen die Behörden sogar physikalische Gesetze ausgehebelt haben. Einmal soll ein Pkw-Fahrer laut Bußgeldbescheid zur exakt selben Zeit an mehreren Orten gleichzeitig geblitzt worden sein." Doch nicht nur bei kuriosen Bußgeldvorwürfen ermöglicht das Berliner Unternehmen Verkehrsteilnehmern eine Prüfung durch die Partnerkanzleien mit Kostenübernahme.
Die Coduka GmbH arbeitet eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anhörungsbögen und Bußgeldbescheiden. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.