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2 km/h unter dem Tempo­limit und trotzdem "Geblitzt" worden

bild die bussgeld panne des jahres geblitzt mit 2 km h unter dem tempolimit 01

Berlin, 30. November 2018 - Ein Autofahrer aus Guldental staunte nicht schlecht über seinen Anhörungs­be­scheid. Darin warf ihm die Zentrale Bußgeld­stelle des rhein­land­pfäl­zi­schen Polizei­prä­si­diums eine Ordnungs­wid­rigkeit vor, die in Wirklichkeit gar keine war. Der Betroffene wandte sich in seiner Not an die Coduka GmbH. Über deren Online-Service Geblitzt.de wurden seit Firmen­gründung im Jahr 2013 bereits an die 200.000 Bußgeld­vor­würfe durch Partner­an­wälte geprüft.

Der Autofahrer war im Sommer dieses Jahres mit der amtlich "festge­stellten Geschwin­digkeit von 128 km/h" auf der Bundes­au­tobahn 61 Richtung Ludwigs­hafen unterwegs. Obwohl die "zulässige Geschwin­digkeit" an der Messstelle 130 km/h beträgt, leiteten die Beamten ein Ordnungs­wid­rig­keits­ver­fahren ein. Der Vorwurf: "Sie überschritten die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit außerhalb geschlos­sener Ortschaften um 2 km/h." Dabei ist der vermeint­liche Verkehrs­sünder eigentlich sogar unterhalb des Tempo­limits geblieben.

"Folglich ist der Vorwurf nicht nur unrecht­mäßig, sondern fernab jeder Verkehrsregel-Logik", sagt Jan Ginhold als Geschäfts­führer der Coduka. Bei der Ermittlung von Verkehrs­ver­stößen sei nichts unmöglich. "Es gab schon Fälle, in denen die Behörden sogar physi­ka­lische Gesetze ausge­hebelt haben. Einmal soll ein Pkw-Fahrer laut Bußgeld­be­scheid zur exakt selben Zeit an mehreren Orten gleich­zeitig geblitzt worden sein." Doch nicht nur bei kuriosen Bußgeld­vor­würfen ermög­licht das Berliner Unter­nehmen Verkehrs­teil­nehmern eine Prüfung durch die Partner­kanz­leien mit Kostenübernahme.

Die Coduka GmbH arbeitet eng zusammen mit zwei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anhörungs­bögen und Bußgeld­be­scheiden. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.