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Neuer Bußgeld­ka­talog

Die Abstimmung des Bundes­rates über den neuen Bußgeld­ka­talog wurde auf den 8. Oktober verschoben. Zuvor musste der Verkehrs­aus­schuss aller­dings noch über seine Empfehlung abstimmen. Dies hat er nun getan.

bild empfehlung des verkehrsausschusses 1

Der Entscheidung des Bundes­rates steht demnach nichts mehr im Wege. Der Verkehrs­aus­schuss hat wie vorher­ge­sehen dem Bundesrat empfohlen, der Verordnung zur Änderung des Bußgeld­ka­ta­loges zuzustimmen.

Es gibt aber noch weitere Empfeh­lungen. So möchte der Verkehrs­aus­schuss, dass der Bundesrat die Bundes­re­gierung bittet, eine Erhöhung der Verwarn­geld­grenze von derzeit 55 Euro für Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten zu prüfen. Der Grund dafür ist, dass aus vielen Verwarn­geld­ver­fahren künftig durch die höheren Sanktionen Bußgeld­ver­fahren werden und damit ein stärkerer Verwal­tungs­aufwand einhergeht (die Presse­mit­teilung von Geblitzt.de zum Thema finden sie hier). Bei Bußgeld­ver­fahren müssen laut dem Verkehrs­aus­schuss unter anderem Bußgeld­be­scheide erlassen und Akten­ein­sichts­ge­suche sowie Anhörungen bearbeitet werden. Verwarn­geld­ver­fahren seien im Gegensatz dazu einfacher, schneller und kosten­güns­tiger. Hinzu­kommt, dass der Verkehrs­aus­schuss mit mehr Einsprüchen bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen rechnet. Demnach werden Polizei­stellen und auch die Straf­justiz stärker belastet. Mit seiner Empfehlung möchte der Verkehrs­aus­schuss diesem Effekt gegensteuern.

Eine weitere Bitte betrifft die Gebühr für die Kosten­tra­gungs­pflicht des Halters im Falle einer Nicht­er­mit­tel­barkeit des Fahrers. Sie beträgt derzeit 23,50 Euro und soll nach Meinung des Verkehrs­aus­schusses angehoben werden. Dieser sieht das Problem in der Kluft der steigenden Sanktionen und den unver­ändert niedrigen Kosten für Halter­haf­tungs­be­scheide bei Halt- und Parkver­stößen. Da viele Verwarn­gelder künftig deutlich über den 23,50 Euro des Halter­haf­tungs­be­scheides liegen werden, befürchtet der Verkehrs­aus­schuss, dass es für Betroffene „ökono­misch sinnvoller“ ist, den Halter­haf­tungs­be­scheid abzuwarten und das angebotene Verwarngeld nicht zu bezahlen.

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Quelle: Bundesrat.de