Hinfällige Bußgeldvorwürfe wegen falsch positionierter Hinweisschilder an einer Baustelle in Biberach
Weil in der Stadt Biberach eine Baustelle nicht korrekt beschildert wurde, kommen laut Informationen des SWR 1842 geblitzte Verkehrsteilnehmer um ein Bußgeld herum. Auch die Baufirma, die den Fauxpas zu verantworten hat, muss laut Stadtverwaltung nicht mit Konsequenzen rechnen.
„Tempo 30“ wegen Bauarbeiten
In der Regel sind in der Biberacher Innenstadt 50 Kilometer pro Stunde zulässig. Aufgrund von Bauarbeiten jedoch war an einem Streckenabschnitt „Tempo 30“ ausgeschildert, um so die Fahrradfahrer zu schützen, die den Radweg verlassen mussten, um die Fahrbahn zu nutzen. Die dafür angebrachten Schilder wurden allerdings nicht korrekt angebracht. Anstatt sie hintereinander aufzustellen, hatte man sie übereinander platziert.
Blitzer falsch positioniert
Nicht nur falsch aufgestellte Verkehrsschilder können zur Einstellung von Bußgeldverfahren führen. Auch ein nicht korrekt positionierter Blitzer macht Bußgeldvorwürfe angreifbar. So etwa, wenn eine Messanlage von ungeschultem Personal aufgestellt wird.
Zudem muss auf den Mindestabstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild geachtet werden, um eine nicht angreifbare Messung zu gewährleisten. Auch die Tarnung eines Blitzers durch zum Beispiel Zweige und Blätter ist zwar nicht verboten, kann aber zu ungenauen Messergebnissen führen.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: swr.de