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Hinfällige Bußgeld­vor­würfe wegen falsch positio­nierter Hinweis­schilder an einer Baustelle in Biberach

Weil in der Stadt Biberach eine Baustelle nicht korrekt beschildert wurde, kommen laut Infor­ma­tionen des SWR 1842 geblitzte Verkehrs­teil­nehmer um ein Bußgeld herum. Auch die Baufirma, die den Fauxpas zu verant­worten hat, muss laut Stadt­ver­waltung nicht mit Konse­quenzen rechnen.

Autofahrer fahren an einer falschbeschilderten Baustelle in Biberach vorbei und werden dabei geblitzt.
Rainer Fuhrmann / shutterstock.com

„Tempo 30“ wegen Bauarbeiten

In der Regel sind in der Biber­acher Innen­stadt 50 Kilometer pro Stunde zulässig. Aufgrund von Bauar­beiten jedoch war an einem Strecken­ab­schnitt „Tempo 30“ ausge­schildert, um so die Fahrrad­fahrer zu schützen, die den Radweg verlassen mussten, um die Fahrbahn zu nutzen. Die dafür angebrachten Schilder wurden aller­dings nicht korrekt angebracht. Anstatt sie hinter­ein­ander aufzu­stellen, hatte man sie überein­ander platziert.

Blitzer falsch positioniert

Nicht nur falsch aufge­stellte Verkehrs­schilder können zur Einstellung von Bußgeld­ver­fahren führen. Auch ein nicht korrekt positio­nierter Blitzer macht Bußgeld­vor­würfe angreifbar. So etwa, wenn eine Messanlage von ungeschultem Personal aufge­stellt wird.

Zudem muss auf den Mindest­ab­stand zwischen Blitzer und Verkehrs­schild geachtet werden, um eine nicht angreifbare Messung zu gewähr­leisten. Auch die Tarnung eines Blitzers durch zum Beispiel Zweige und Blätter ist zwar nicht verboten, kann aber zu ungenauen Messergeb­nissen führen.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: swr.de