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Dortmunder Bußgeld­ver­fahren wegen Rotlicht­verstoß nach Einspruch eingestellt

Bußgeld­vor­würfe sind nicht in Stein gemeißelt. Nicht selten kann ein Einspruch zur Einstellung des Verfahrens führen. So geschehen auch bei einem vermeint­lichen Rotlicht­verstoß an der Südwall-Kreuzung in Dortmund, bei dem das Ampel­mess­gerät offen­sichtlich schon vor der Rotphase geblitzt hatte.

Blitzer löst in Dortmund fehlerhaft aus.

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Ein Rotlicht-Blitzer mit Fehlfunktion

Wie die Westdeutsche Allge­meine Zeitung berichtet, zog der betroffene Autofahrer vor das Dortmunder Amtsge­richt. Seiner Meinung nach wäre die Ampel beim Überfahren lediglich von Grün auf Gelb umgesprungen. Das von seinem Anwalt in Auftrag gegebene Gutachten wies auf Auffäl­lig­keiten bei der Messung hin. So würde der Blitzer eindeutig bereits vor der Rotphase ausgelöst haben. Darüber hinaus entspräche auch die Fotopo­sition des geblitzten Fahrzeuges nicht den Anfor­de­rungen einer korrekten Messung.

Aussage gegen Aussage

Besonders fragwürdig war auch der Auftritt des als Zeuge geladenen Messbe­amten. Dieser räumte eine dauer­hafte Fehler­haf­tigkeit des Blitzers ein. Es käme sogar jeden Tag zu Fehler­mel­dungen. Aller­dings habe sein Vorge­setzter ihn und seine Kollegen angewiesen, die Blitzer­fotos trotzdem weiterhin zu verwerten.

Die Stadt Dortmund hingegen betonte, dass es sich lediglich um Hinweis­mel­dungen gehandelt hätte, welche die Messung nicht beein­flussen würden: „Es gab weder Störungen im Messbe­trieb, noch sind irgend­welche Fehler­codes oder Unstim­mig­keiten aufge­treten. Es liegt auch keine dauer­hafte Fehler­haf­tigkeit oder Störung der Anlage vor.“ Ein Dekra-Gutachten habe dies bestätigt. Auch laut Herstel­ler­an­gaben wären solche Hinweis­mel­dungen ganz normal und sogar eine Überprüfung der Daten im konkreten Fall hätten keine Auffäl­lig­keiten ergeben. 

Weitere Einsprüche möglich

Das Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg werden für den Verkehrs­teil­nehmer nun nicht mehr fällig. Von diesem Urteil inspi­riert, werden sich wohl noch weitere von diesem Blitzer aufge­nommene Autofahrer gegen die Bußgeld­vor­würfe wehren, so Gerichts­sprecher Michael Tebbe. Kommende Einsprüche würden dann neu verhandelt, denn das Verfahren sei lediglich einge­stellt worden. Eine abschlie­ßende Beurteilung über die Funkti­ons­tüch­tigkeit des Blitzers liegt demnach noch nicht vor.

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Quelle: waz.de