Münchner Polizei droht mit hoher Geldbuße für Mitglieder der Letzten Generation
Das Festkleben auf den Straßen ist zu einem bewährten Mittel für Klimaaktivisten geworden, um auf Missstände in der Politik aufmerksam zu machen. Doch in München könnte die für Dienstagmorgen geplante Blockade am Karlsplatz teuer werden. So kündigte die Polizei hohe Geldstrafen für die Aktivisten an.
Vierstellige Geldbuße im Bereich des Möglichen
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, stellte Andreas Franken, Pressechef des Münchner Polizeipräsidiums, am vergangenen Sonntag Gebühren für das Ablösen von festgeklebten Protestierenden in Höhe von 250 Euro bis hin zu 3000 Euro pro Person in Aussicht – je nachdem, wie lange die Befreiungsaktion der Aktivisten dauern werde. Eine Sprecherin der Letzten Generation hatte am Donnerstag in einem Fernsehinterview angekündigt, den Verkehr mittels einer Blockade der Fahrbahn am Taxistand Stachus zu blockieren.
Sogar Gefängnis droht
Die Summe, so Franken, müssten die Umweltschützer zusätzlich zu der Rechnung bezahlen, die ihnen die Münchner Polizei für die Anwendung von "unmittelbarem Zwang" ausstellen werde. Darüber hinaus drohe den Aktivisten ein mehrtägiger Gefängnisaufenthalt, so wie es auch in der Vergangenheit mit zwei Mitgliedern der Letzten Generation bereits gehandhabt wurde.
Ein solches Präventivgewahrsam ist aufgrund des umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes möglich „um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern“. Die sieben Aktivisten, die aufgrund der Blockade einer Startbahn am Münchner Flughafen präventiv eingesperrt worden waren, sind hingegen inzwischen wieder aus der Haft entlassen.
Kein Kleber mehr für Klimaaktivisten
Noch ein weiterer Aspekt dürfte es der Letzten Generation erschweren, sich künftig auf Straßen festzukleben. Nach Informationen von tz.de kam es zu einer Rückrufaktion des von der Gruppe präferierten Sekundenklebers. Grund dafür ist eine „behördliche Beanstandung“ des Produkts. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Zumindest die Filialleitung des betroffenen Baumarkts merkte an, dass so etwas noch nie vorgekommen sei.
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Quellen: sueddeutsche.de , tz.de