Polizei setzt zunehmend Blitzer-Drohnen zur Verkehrsüberwachung ein
Brauchte man früher noch einen Hubschrauber samt teurem Kamera-Equipment für Aufnahmen aus der Luft, ist das Filmen aus der Vogelperspektive heutzutage dank Drohnen für so gut wie jede Privatperson machbar und erschwinglich. Kein Wunder, dass auch die Polizei den technologischen Fortschritt nutzt, um den Verkehr zu überwachen. Wie genau die Flugroboter in das Einsatzspektrum der Ordnungshüter passen und wie sie eingesetzt werden, erfahren Sie hier.
Aufnahmen wie in Hollywood
Mit Drohnen lassen sich Bilder wie aus der US-amerikanischen Reality-Show „C.O.P.S.“ produzieren, in der Polizisten bei ihrem Arbeitsalltag mit Kameras begleitet werden. Oft gehört hierzu eine gepflegte Verfolgungsjagd, die aus der Vogelperspektive gefilmt und mit Original-Polizeifunkfetzen wie „Verdächtiger bewegt sich Richtung Süden“ garniert werden. Was zuvor Hollywood vorbehalten war, ist durch den Fortschritt bei der Drohnen-Technik heute auch vielen „Normalbürgern“ und natürlich auch der deutschen Polizei möglich.
Drohnen haben vor allem „Drängler“ im Visier
In der Vergangenheit wurden Kameras zur Verkehrsüberwachung überwiegend am Boden genutzt, indem man sie an Brücken oder Verkehrsschildern montierte. Mit den neuen Blitzer-Drohnen soll die Verkehrsüberwachung insbesondere von „Dränglern“ verbessert werden, da die Drohnen eine bessere Abstandskontrolle ermöglichen.
Auf Autobahnen entstehen immer wieder gefährliche Situationen und Unfälle durch „Drängler“ und „Bremser“, die angemessene Sicherheitsabstände nicht einhalten. Daher sind für das zu dichte Auffahren auch hohe Bußgelder vorgesehen.
Bei einem Abstandsverstoß bis zu 80 Kilometer pro Stunde werden 25 Euro fällig, die sich bei Gefährdung und Sachbeschädigung auf 30 beziehungsweise 35 Euro erhöhen können. Abstandsverstöße über 80 Kilometer pro Stunde reichen von 75 bis 400 Euro Bußgeld und es gibt on top zwei Punkte in Flensburg sowie drei Monate Fahrverbot.
Wie funktioniert die Drohnen-Überwachung?
Laut ADAC-Anwalt Bastian Metzger muss die Drohne von einem besonders geschulten Messbeamten bedient werden. Die Flugroboter dürfen zudem nie genau über der Fahrbahn schweben. Sie müssen sich in einem gewissen Abstand zum Fahrbahnrand bewegen, um korrekte Informationen über den Verkehrsfluss zu liefern.
Der Quadrocopter bewegt sich dabei in der Regel nicht und verharrt an derselben Position. Aufnahmen werden erst ausgelöst und gespeichert, sobald er einen Verstoß registriert. Auf diese Weise kann die Nichteinhaltung des Abstands auch im Nachhinein belegt werden.
Drohne in der Luft, Streife am Boden
Um einen Abstandsverstoß korrekt festzustellen, können Drohnen-Piloten Markierungen auf der Autobahn, meist befindlich auf dem Standstreifen, nutzen. Bei Verdacht geben sie dann alle gesammelten Geo-Informationen an eine Streife am Boden weiter, die das beobachtete Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen und kontrollieren kann. Daten wie Kennzeichen und Identität werden laut Rechtsexperte Metzger erst in diesem letzten Schritt der Fahrzeugkontrolle erhoben.
Blitzer-Drohnen bisher nur in Brandenburg
Die Verkehrsüberwachungs-Drohnen werden derzeit in Deutschland ausschließlich von der Polizei Brandenburg für Kontrollen genutzt. Metzger zufolge sind die entsprechenden Richtlinien bisher nur in diesem Bundesland angepasst worden. Er hält einen flächendeckenden Einsatz im gesamten Bundesgebiet jedoch nicht für unwahrscheinlich, da die Polizei Brandenburg den Einsatz der Flugroboter bisher als sehr positiv für Verkehrskontrollen bewertet haben soll.
Im Nachbarland Polen ist die Polizei bereits seit etwa zwei Jahren flächendeckend mit Drohnen ausgestattet worden. Sie ergänzt die vielfältige Überwachungsstrategie der polnischen Polizei, die neben Abstandsmessungen auch Rotlichtverstöße, das Überfahren von durchgezogenen Linien, die Missachtung von Stoppschildern, das Telefonieren am Steuer sowie illegale Autorennen ahndet.
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