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Polizei setzt zunehmend Blitzer-Drohnen zur Verkehrs­über­wa­chung ein

Brauchte man früher noch einen Hubschrauber samt teurem Kamera-Equipment für Aufnahmen aus der Luft, ist das Filmen aus der Vogel­per­spektive heutzutage dank Drohnen für so gut wie jede Privat­person machbar und erschwinglich. Kein Wunder, dass auch die Polizei den techno­lo­gi­schen Fortschritt nutzt, um den Verkehr zu überwachen. Wie genau die Flugro­boter in das Einsatz­spektrum der Ordnungs­hüter passen und wie sie einge­setzt werden, erfahren Sie hier.

Fliegende Polizeiroboter überwachen Verkehr
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Aufnahmen wie in Hollywood

Mit Drohnen lassen sich Bilder wie aus der US-amerikanischen Reality-Show „C.O.P.S.“ produ­zieren, in der Polizisten bei ihrem Arbeits­alltag mit Kameras begleitet werden. Oft gehört hierzu eine gepflegte Verfol­gungsjagd, die aus der Vogel­per­spektive gefilmt und mit Original-Polizeifunkfetzen wie „Verdäch­tiger bewegt sich Richtung Süden“ garniert werden. Was zuvor Hollywood vorbe­halten war, ist durch den Fortschritt bei der Drohnen-Technik heute auch vielen „Normal­bürgern“ und natürlich auch der deutschen Polizei möglich.

Drohnen haben vor allem „Drängler“ im Visier

In der Vergan­genheit wurden Kameras zur Verkehrs­über­wa­chung überwiegend am Boden genutzt, indem man sie an Brücken oder Verkehrs­schildern montierte. Mit den neuen Blitzer-Drohnen soll die Verkehrs­über­wa­chung insbe­sondere von „Dränglern“ verbessert werden, da die Drohnen eine bessere Abstands­kon­trolle ermöglichen.

Auf Autobahnen entstehen immer wieder gefähr­liche Situa­tionen und Unfälle durch „Drängler“ und „Bremser“, die angemessene Sicher­heits­ab­stände nicht einhalten. Daher sind für das zu dichte Auffahren auch hohe Bußgelder vorgesehen.

Bei einem Abstands­verstoß bis zu 80 Kilometer pro Stunde werden 25 Euro fällig, die sich bei Gefährdung und Sachbe­schä­digung auf 30 bezie­hungs­weise 35 Euro erhöhen können. Abstands­ver­stöße über 80 Kilometer pro Stunde reichen von 75 bis 400 Euro Bußgeld und es gibt on top zwei Punkte in Flensburg sowie drei Monate Fahrverbot.

Wie funktio­niert die Drohnen-Überwachung?

Laut ADAC-Anwalt Bastian Metzger muss die Drohne von einem besonders geschulten Messbe­amten bedient werden. Die Flugro­boter dürfen zudem nie genau über der Fahrbahn schweben. Sie müssen sich in einem gewissen Abstand zum Fahrbahnrand bewegen, um korrekte Infor­ma­tionen über den Verkehrs­fluss zu liefern.

Der Quadro­c­opter bewegt sich dabei in der Regel nicht und verharrt an derselben Position. Aufnahmen werden erst ausgelöst und gespei­chert, sobald er einen Verstoß regis­triert. Auf diese Weise kann die Nicht­ein­haltung des Abstands auch im Nachhinein belegt werden.

Drohne in der Luft, Streife am Boden

Um einen Abstands­verstoß korrekt festzu­stellen, können Drohnen-Piloten Markie­rungen auf der Autobahn, meist befindlich auf dem Stand­streifen, nutzen. Bei Verdacht geben sie dann alle gesam­melten Geo-Informationen an eine Streife am Boden weiter, die das beobachtete Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen und kontrol­lieren kann. Daten wie Kennzeichen und Identität werden laut Rechts­experte Metzger erst in diesem letzten Schritt der Fahrzeug­kon­trolle erhoben.

Blitzer-Drohnen bisher nur in Brandenburg

Die Verkehrsüberwachungs-Drohnen werden derzeit in Deutschland ausschließlich von der Polizei Brandenburg für Kontrollen genutzt. Metzger zufolge sind die entspre­chenden Richt­linien bisher nur in diesem Bundesland angepasst worden. Er hält einen flächen­de­ckenden Einsatz im gesamten Bundes­gebiet jedoch nicht für unwahr­scheinlich, da die Polizei Brandenburg den Einsatz der Flugro­boter bisher als sehr positiv für Verkehrs­kon­trollen bewertet haben soll.

Im Nachbarland Polen ist die Polizei bereits seit etwa zwei Jahren flächen­de­ckend mit Drohnen ausge­stattet worden. Sie ergänzt die vielfältige Überwa­chungs­stra­tegie der polni­schen Polizei, die neben Abstands­mes­sungen auch Rotlicht­ver­stöße, das Überfahren von durch­ge­zo­genen Linien, die Missachtung von Stopp­schildern, das Telefo­nieren am Steuer sowie illegale Autorennen ahndet.

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Quellen: echo24.de, zeit.de, zdf.de