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Wie sich die Klage der Deutschen Umwelt­hilfe auf Besitzer von Diesel­fahr­zeugen auswirkt

Weil die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) erfolg­reich gegen die sogenannten Therm­ofenster älterer Diesel-Modelle geklagt hat, könnten auf entspre­chende Fahrzeug­be­sitzer in Deutschland nun Probleme zukommen. So gab das Verwal­tungs­ge­richt Schleswig am Montag laut Infor­ma­tionen von FOCUS Online einer Klage der DUH gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit der Folge statt, dass die Zulassung eines VW-Golf-Modells mit der besagten Software aufge­hoben wird.

Ein weiterer Dieselskandal könnte Millionen Autofahrer betreffen. Daher zeigt ein Finger auf einen Diesel-knopf.
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Manipu­lation mittels Thermofenster

Betroffen sind die Diesel­ver­sionen des VW Golf, die vom KBA in den Jahren 2008 und 2009 typge­nehmigt wurden. Da das VW-Modell die Schad­stoff­grenz­werte aber nur auf dem Prüfstand und nicht im Straßen­verkehr einhielt, rüstete der Autobauer mit einem Therm­ofenster, also einer tempe­ra­tur­ab­hän­gigen Steuerung der Abgas­rück­führung, nach.

Doch die Software funktio­niert nur innerhalb eines bestimmten Tempe­ra­tur­rahmens hundert­pro­zentig. So kann es vorkommen, dass bei niedrigen Außen­tem­pe­ra­turen mehr Stick­oxide ausge­stoßen werden, als die gesetz­lichen Grenz­werte erlauben. Dennoch wurde die Nachrüstung 2016 vom KBA gebilligt. 

Signal­wirkung für weitere Verfahren

Für die Deutsche Umwelt­hilfe ist die aktuelle Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts – auch wenn das Urteil noch nicht rechts­kräftig ist – ein „Durch­bruch gegen immer noch auf unseren Straßen fahrende Betrugs-Diesel“. So hofft die DUH, dass in vergleich­baren Fällen ähnlich entschieden wird. Immerhin sind aktuell weitere 118 Verfahren gegen diverse Hersteller von Diesel­fahr­zeugen anhängig. 

Wird die Rechts­auf­fassung des Verwal­tungs­ge­richts in späteren Instanzen bestätigt, könnten rund 10 Millionen Diesel­fahr­zeuge betroffen sein. Neben VW und Audi müssten auch Autobauer wie Mercedes, BMW, Toyota, Nissan, Mazda, Hyundai, Renault und Opel mit Rückrufen oder Still­le­gungen rechnen, auch da eine technische Nachrüstung der betrof­fenen Fahrzeuge aufgrund ihres älteren Baujahrs oftmals gar nicht möglich ist. 

Rückga­be­recht für Autokäufer

Fahrzeug­käufer könnten im Zuge einer neuen Klage­welle das Recht auf eine Rückab­wicklung des Kaufver­trags haben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Zeit, in der der Wagen bereits gefahren wurde, von der Erstat­tungs­summe abgezogen würde. Die Rückgabe von Premium-Modellen mit hohem Restwert hingegen könnte sich finan­ziell lohnen.

Und wie steht es um die Verjährung der Ansprüche? Laut FOCUS-Rechtsexperte Maco Rogert, der zudem glaubt, dass künftig auch Benziner von dem Urteil betroffen sein könnten, müssten sich Kläger diesbe­züglich keine Sorgen machen: „Es sind aus meiner Sicht sämtliche Diesel­fahr­zeuge betroffen, bei denen die absolute Verjäh­rungs­frist von 10 Jahren (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) seit dem Fahrzeug­erwerb noch nicht abgelaufen ist und in denen eine tempe­ra­tur­ge­führte Abschalt­ein­richtung verbaut ist. Nach meinem Kennt­nis­stand sind das vermutlich sämtliche dieser Fahrzeuge. Es dürfte auch keine Rolle spielen, ob die Fahrzeuge als Neu- oder als Gebraucht­wagen gekauft wurden. Alle diese Fahrzeuge sind gleich­zeitig von der behörd­lichen Still­legung bedroht.“

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Quelle: focus.de