Auch im Ausland wird geblitzt. Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß kann die Folge der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Welche Sanktionen drohen, wenn man das Fahrverbot im Urlaubsland missachtet und wie sich der Führerscheinentzug auf die Fahrerlaubnis in Deutschland auswirkt, erfahren Sie hier.
Fahrerlaubnis-Entzug in der Fremde
Dass man nicht nur in heimischen Gefilden seinen Führerschein abgeben muss, wenn man unter anderem zu schnell, bei Rot über die Ampel oder unter Drogeneinfluss fährt, liegt auf der Hand. Dennoch gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied, wie der für Geblitzt.de tätigte Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tom Louven, weiß:
„Wer im Ausland gegen gültige Verkehrsvorschriften verstößt, muss damit rechnen, dass der Führerschein eingezogen wird. Damit ist die Weiterfahrt im jeweiligen Land untersagt. Dabei kann die Fahrerlaubnis aber nicht dauerhaft entzogen werden, denn das ist nur deutschen Behörden vorbehalten.“
Führerscheinpapiere in Verwahrung
Auch wenn die ausländische Behörde den Führerschein demnach lediglich verwahrt, erhält man das Dokument nicht ohne weiteres zurück. „Die genauen Schritte und Verfahren sind in den jeweiligen Ländern meist unterschiedlich. In solchen Fällen ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen“, weiß Louven aus der Praxis.
Darüber hinaus ist es nicht ratsam, so der Verkehrsrechtsexperte, die Rückreise mit dem Auto ohne Führerschein anzutreten: „Wird man angehalten und hat keine gültigen Papiere dabei, drohen in Deutschland Bußgelder. Durchfährt man einen Drittstaat, können die Sanktionen noch deutlich höher sein.“
Von der Straße in den Knast
Genauso aber gilt: Eine Urlaubsreise ohne Fahrerlaubnis sollte man gar nicht erst antreten. Wird der Führerschein von einer deutschen Bußgeldstelle verwahrt und der Fahrer hat im Ausland keine Papiere dabei, kann es neben hohen Bußgeldern sogar zur Beschlagnahme des Fahrzeugs oder Verhaftung des Betroffenen kommen.
Mehr Transparenz dank neuer EU-Führerschein-Richtlinie
Nach aktuellem Stand ist die EU-weite Verfolgung von Verkehrssündern noch nicht einheitlich geregelt. Im Rahmen der neuen EU-Führerschein-Richtlinie soll sich das aber bald ändern. Geplant ist der Zugang der Mitgliedstaaten zu allen nationalen Führerscheinregistern, um so einen Entzug der Fahrerlaubnis gegenseitig anerkennen zu können.
Wenn der Führerschein abhanden kommt
Verliert ein deutscher Autofahrer im Ausland seinen Führerschein oder wird ihm dieser geklaut, sollte umgehend die Polizei sowie das deutsche Konsulat bzw. die Botschaft informiert werden. Deren Mitarbeiter stellen den Kontakt mit der zuständigen Behörde in Deutschland her. Im Falle einer uneingeschränkt gültigen Fahrerlaubnis erhält der Reisende dann ein vorläufiges Dokument, mit dem er zumindest temporär wieder im Ausland fahren darf.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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