Gericht ordnet Entzug der Fahrerlaubnis nach wiederholten Parkverstößen an
Parkverstöße gehören in der Regel nicht zu den am strengsten sanktionierten Vergehen im Straßenverkehr. Geschwindigkeitsverstöße oder das Fahren über eine rote Ampel kommen den meisten Verkehrsteilnehmern da wohl eher in den Sinn. Weil aber ein Autofahrer nun satte 159 Mal falsch geparkt hatte, wurde sogar sein Führerschein einkassiert.
174 Verkehrsordnungswidrigkeiten
Zu den Parkverstößen des Mannes addierten sich zudem 15 Geschwindigkeitsvergehen. Die insgesamt 174 Verstöße veranlassten das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, den Führerschein des betroffenen Fahrers zu entziehen. Dieser ging gegen die Entscheidung vor und trat als Kläger vor das Verwaltungsgericht Berlin (VG).
Mangelnde Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr
Doch das Gericht attestierte ihm in seinem Urteil der 4. Kammer vom 28. Oktober 2022 (VG 4 K 456/21) eine mangelnde Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Wenn ein Fahrer offensichtlich nicht willens sei, sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten, könnten auch vermeintliche Bagatellverstöße wie Parkvergehen zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Ausreden unerwünscht!
Die Einwände des Mannes, die Verstöße hätten andere Personen aus seinem familiären Umfeld mit drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen begangen, sowie dass er beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sei, fruchteten bei dem Richter nicht.
Dass sich der Kläger aufgrund der an ihn adressierten Bußgeldbescheide bewusst gewesen sei, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzten, immer wieder gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hätten, lasse vielmehr auf charakterliche Mängel schließen.
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