Geblitzt.de bestätigt: Messungen mit dem "PoliScan Speed" Blitzer stehen in der Kritik
Berlin, 08. Dezember 2016 - Das von vielen Städten und Gemeinden eingesetzte Geschwindigkeitsmessgerät “PoliScan Speed” gerät abermals in die Kritik. Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Mannheim (AZ 21 OWiG 509 Js 35740 / 15) vom 29.11.2016 geht hervor, dass das Gerät im vorliegenden Fall die zulässigen Messfehlergrenzen überschritten hatte. Die für den Betrieb notwendige Eichung gilt somit als erloschen. Alle mit dem Gerät ermittelten Messwerte sind für etwaige Bußgeldverfahren nicht verwertbar.
Das Amtsgericht stellt fest: “Dies bedeutet im Ergebnis, das Messgerät entspricht nicht der Bauartzulassung in wesentlichen Teilen, nämlich der Messwertermittlung. Oder umgekehrt, das Gerät misst anders als in der Bauartzulassung beschrieben.”
Diese Feststellung bestätigt Jan Ginhold, Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de. “Und das sind keine Einzelfälle. In einer Reihe von Bußgeldverfahren erwirkten unsere Partneranwälte eine Einstellung, weil die Geschwindigkeitsmessung mit ‘PoliScan Speed’ erfolgte.”, so Ginhold.
Das Amtsgericht empfiehlt deshalb: “… bei jeder einzelnen Messung zu prüfen …, ob die zur konkreten Messwertbildung beitragenden Rohdaten die Bedingungen der Bauartzulassung einhalten oder nicht.”
Man sollte daher frühzeitig Experten zur Prüfung der erhobenen Vorwürfe einschalten. Betroffene können nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder spätestens eines Bußgeldbescheides Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de einreichen. Die Prüfung erfolgt durch, von Geblitzt.de beauftragte Verkehrsrechtsanwälte. Die Kosten der Prüfung werden übernommen.
Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Angebot der Coduka GmbH. Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen, Ihre Bußgeldvorwürfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen, Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt. Zu diesem Zweck kooperiert die Coduka eng mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen Ihre Unterlagen ein. Anschließend prüfen Partneranwälte die erhobenen Vorwürfe. Zeitaufwendige Treffen entfallen. Ist das Bußgeldverfahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung zu erwirken. Erlassene Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit in diesen Fällen keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit.
Die Zahlen sprechen für sich. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
Quellen: Poliscan Speed