Brüssel will EU-weit härter gegen Verkehrsverstöße vorgehen
Viele Verkehrssünder, die in einem anderen EU-Land erwischt werden, kommen nach der derzeitigen Regelung ohne Strafe davon. Das wollen Europäisches Parlament und die Mitgliedstaaten durch eine Stärkung der Amtshilfeverfahren nun ändern. Auch im gesamten Gebiet der Europäischen Union geltende Fahrverbote sollen in Zukunft möglich sein.
40 Prozent aller Verstöße bleiben ungeahndet
Wie das Europaparlament mitteilte, bleiben derzeit etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße straffrei. EU-Abgeordnete und die Mitgliedstaaten hätten sich deshalb darauf geeinigt, die Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Die neue Vereinbarung ist aber noch nicht offiziell verabschiedet und muss noch von den nationalen Ministern abgesegnet werden.
Künftig sollen die Behörden des Heimatlandes in die Lage versetzt werden, Geldstrafen und Bußgelder aus anderen Staaten von Verkehrssündern effektiver einfordern zu können. Voraussetzung ist, dass der betroffene Staat die Einziehung beauftragt, die Geldbuße mehr als 70 Euro beträgt und alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Privaten Unternehmen soll die Eintreibung der Bußgelder von Ausländern allerdings untersagt werden.
Liste der Verstöße im Straßenverkehr erweitert
Die Einigung sieht auch eine Erweiterung des Katalogs der Verkehrsverstöße vor, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen können. Neben Rasen und Trunkenheitsfahrten sollen in Zukunft auch gefährliches Parken und Überholen sowie Fahrerflucht und das Missachten einer durchgezogenen Linie dazugehören.
In Deutschland werden Ordnungswidrigkeiten mit einem zivilrechtlichen Bußgeld geahndet. Geldstrafen hingegen werden nach dem Strafgesetzbuch bei schwerwiegenden gesetzeswidrigen Handlungen von den Gerichten verhängt und richten sich nach dem Einkommen des Täters.
Die neuen Regelungen müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden, wenn die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament der Einigung zugestimmt haben. Hierfür gilt eine Übergangsfrist von 30 Monaten.
EU-weite Fahrverbote?
Parallel dazu wird in Brüssel und Straßburg daran gearbeitet, Fahrverbote und Führerscheinentzug künftig auch EU-weit durchsetzen zu können. Es wird erwartet, dass nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Sommer dieses Jahres eine Einigung über eine solche neue Regelung erzielt werden kann. Bislang können Führerscheine nur in dem Land, das die Strafe verhängt, entzogen werden.
In Zukunft sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h beziehungsweise von 30 km/h in Wohngebieten im gesamten Gebiet der EU zu einem Entzug des Führerscheins führen. Zu diesem Zweck werden Informationen über den Entzug der Fahrerlaubnis automatisch mit dem Mitgliedstaat ausgetauscht, der den Führerschein ausgestellt hat.
Wenn ein EU-Staat ein Fahrverbot verhängt hat, soll spätestens nach 25 Tagen Klarheit darüber herrschen, ob das Fahrverbot im gesamten Gebiet der Europäischen Union gilt oder nicht.
Für Urlauber gilt: Vorher informieren!
Urlauber sollten die im Zielreiseland geltenden Vorschriften kennen, um Ärger zu vermeiden. In einigen Ländern wie etwa Österreich oder Polen wurden die Regeln zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen in diesem Jahr bereits verschärft. In Italien treiben die Kommunen Bußgelder für Verkehrsverstöße deutscher Touristen noch über Inkasso-Firmen ein.
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Quellen: fr.de, t-online.de, tagesschau.de