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Brüssel will EU-weit härter gegen Verkehrs­ver­stöße vorgehen

Viele Verkehrs­sünder, die in einem anderen EU-Land erwischt werden, kommen nach der derzei­tigen Regelung ohne Strafe davon. Das wollen Europäi­sches Parlament und die Mitglied­staaten durch eine Stärkung der Amtshil­fe­ver­fahren nun ändern. Auch im gesamten Gebiet der Europäi­schen Union geltende Fahrverbote sollen in Zukunft möglich sein.

Grenzenlose Bußgelder in allen EU-Mitgliedstaaten?
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40 Prozent aller Verstöße bleiben ungeahndet

Wie das Europa­par­lament mitteilte, bleiben derzeit etwa 40 Prozent der grenz­über­schrei­tenden Verkehrs­ver­stöße straffrei. EU-Abgeordnete und die Mitglied­staaten hätten sich deshalb darauf geeinigt, die Amtshil­fe­ver­fahren zwischen den Ländern zu stärken. Die neue Verein­barung ist aber noch nicht offiziell verab­schiedet und muss noch von den natio­nalen Ministern abgesegnet werden.

Künftig sollen die Behörden des Heimat­landes in die Lage versetzt werden, Geldstrafen und Bußgelder aus anderen Staaten von Verkehrs­sündern effek­tiver einfordern zu können. Voraus­setzung ist, dass der betroffene Staat die Einziehung beauf­tragt, die Geldbuße mehr als 70 Euro beträgt und alle anderen Rechts­mittel ausge­schöpft sind. Privaten Unter­nehmen soll die Eintreibung der Bußgelder von Ausländern aller­dings untersagt werden.

Liste der Verstöße im Straßen­verkehr erweitert

Die Einigung sieht auch eine Erwei­terung des Katalogs der Verkehrs­ver­stöße vor, die ein grenz­über­schrei­tendes Verfahren auslösen können. Neben Rasen und Trunken­heits­fahrten sollen in Zukunft auch gefähr­liches Parken und Überholen sowie Fahrer­flucht und das Missachten einer durch­ge­zo­genen Linie dazugehören.

In Deutschland werden Ordnungs­wid­rig­keiten mit einem zivil­recht­lichen Bußgeld geahndet. Geldstrafen hingegen werden nach dem Straf­ge­setzbuch bei schwer­wie­genden geset­zes­wid­rigen Handlungen von den Gerichten verhängt und richten sich nach dem Einkommen des Täters.

Die neuen Regelungen müssen noch in natio­nales Recht umgesetzt werden, wenn die Mitglied­staaten und das EU-Parlament der Einigung zugestimmt haben. Hierfür gilt eine Übergangs­frist von 30 Monaten.

EU-weite Fahrverbote?

Parallel dazu wird in Brüssel und Straßburg daran gearbeitet, Fahrverbote und Führer­schein­entzug künftig auch EU-weit durch­setzen zu können. Es wird erwartet, dass nach den Wahlen zum Europäi­schen Parlament im Sommer dieses Jahres eine Einigung über eine solche neue Regelung erzielt werden kann. Bislang können Führer­scheine nur in dem Land, das die Strafe verhängt, entzogen werden.

In Zukunft sollen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen von 50 km/h bezie­hungs­weise von 30 km/h in Wohnge­bieten im gesamten Gebiet der EU zu einem Entzug des Führer­scheins führen. Zu diesem Zweck werden Infor­ma­tionen über den Entzug der Fahrerlaubnis automa­tisch mit dem Mitglied­staat ausge­tauscht, der den Führer­schein ausge­stellt hat.

Wenn ein EU-Staat ein Fahrverbot verhängt hat, soll spätestens nach 25 Tagen Klarheit darüber herrschen, ob das Fahrverbot im gesamten Gebiet der Europäi­schen Union gilt oder nicht.

Für Urlauber gilt: Vorher informieren!

Urlauber sollten die im Zielrei­seland geltenden Vorschriften kennen, um Ärger zu vermeiden. In einigen Ländern wie etwa Öster­reich oder Polen wurden die Regeln zur Beschlag­nahmung von Fahrzeugen in diesem Jahr bereits verschärft. In Italien treiben die Kommunen Bußgelder für Verkehrs­ver­stöße deutscher Touristen noch über Inkasso-Firmen ein.

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Quellen: fr.de, t-online.de, tagesschau.de