Grünpfeil für Radfahrer
Berlin, 18. Januar 2019 - In zehn deutschen Städten testet man in Kürze den grünen Pfeil für Fahrradfahrer. Macht das Sinn? Oder sorgt es nur für Unmut bei den Autofahrern? Die Berliner Coduka GmbH hat die passende Umfrage unter die Leute gebracht. Das Ergebnis zeigt ein zweigeteiltes Lager und verhärtete Fronten. Insgesamt gehen weniger als die Hälfte davon aus, dass der Grünpfeil zur Konfliktlösung zwischen Auto- und Radfahrern beitragen könnte.
Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums lässt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) dieses Jahr in München, Stuttgart, Leipzig, Köln, Düsseldorf, Münster, Darmstadt, Bamberg und Reutlingen an insgesamt 40 Ampeln Grünpfeile für Radfahrer anbringen. Mittels Videoüberwachung soll das Experiment dokumentiert werden. Da Berlin trotz Bewerbung nicht in die engere Auswahl gekommen ist, testet die Hauptstadt den grünen Pfeil in Eigenregie an fünf Straßenkreuzungen.
Warum die Coduka GmbH - die es sich ansonsten zur Aufgabe gemacht hat, Bußgeldvorwürfe über Geblitzt.de prüfen zu lassen - die Befragung ins Leben gerufen hat, erklärt Geschäftsführer Jan Ginhold: “Es interessiert uns, inwieweit der Grünpfeil als Verkehrszeichen im Bewusstsein der Fahrer verankert ist und ob die Menschen glauben, es wäre eine gute Idee, diesen auch für Radfahrer einzuführen.” Die Umfrage und deren Resonanz auf den Social-Media-Kanälen sprechen nicht unbedingt dafür. So erwarten nicht einmal die Hälfte der Befragten weniger Konflikte im Verkehr durch Einführung des Grünpfeils für Radfahrer. Manche befürchten, dass dieser falsch interpretiert werden und zu mehr Unfällen führen könnte.
Ein Radler hält dagegen: “Die Menschen sollten öfter das Auto stehen lassen und aufs Rad oder den ÖPNV umsteigen. Dafür muss der Straßenverkehr sicherer und das Radwegenetz ausgebaut werden. Definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.” So mancher Autofahrer äußert sich dagegen wenig konstruktiv. Für Radler sei kein Platz im Straßenverkehr. Oder kurz und knapp: “Fahrräder verbieten!” So hat jede Seite ihre Anhängerschaft. Das belegen auch die Zahlen. An die 56 % fänden den Grünpfeil für Radfahrer sinnvoll und gut 58 % der Befragten könnten sich mit mehr grünen Pfeilen für Autofahrer anfreunden.
Der Zweck eines Grünpfeils ist schnell erklärt: Hier kann der Verkehrsteilnehmer bei Rot rechts abbiegen, wenn er vorher gestoppt und sichergestellt hat, dass die Straße frei ist. Doch auch als Verkehrszeichen für Autofahrer ist der Grünpfeil nicht unumstritten. Gegner mahnen eine erhöhte Unfallgefahr an, Befürworter wie der ADAC weisen auf den Vorteil für die Umwelt durch weniger Staus hin. Eigentlich ist der Grünpfeil ein Kind der DDR. 1978 ins Leben gerufen, wurde er in Westdeutschland erst nach der Wende im Jahr 1994 eingeführt. Eine MDR-Umschau-Umfrage und Studie des Fachverbands Fußverkehr FUSS e.V. haben allerdings ergeben: Zwischen 2003 und 2018 wurden die Grünpfeile republikweit in vielen Städten drastisch reduziert - in Leipzig beispielsweise um 34 %, in München um 43 %, in Berlin um 55 % und in Köln sogar um 68 %.
Ob der Grünpfeil für Radfahrer Einzug in die Straßenverkehrsordnung (StVO) findet, soll 2020 beschlossen werden, basierend auf den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt. Grünpfeil-Verstöße für Kraftfahrer werden über Geblitzt.de bereits bearbeitet. Dafür müssen Betroffene lediglich ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid übermitteln. Gleiches gilt für Rotlichtverstöße, deren häufige Ahndung viele Betroffene veranlasst, ihre Unterlagen einzureichen. Denn hier müssen Autofahrer mit bis zu 2 Punkten in Flensburg, 360 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch Fahrradfahrer laufen Gefahr mit einem Punkt und maximal 180 Euro sanktioniert zu werden, was der Strafe gleicht, die einen Kraftfahrer bei Verstoß gegen die Grünpfeil-Regelung ereilen kann.
Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.