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15 klassische Verkehrsmythen

So mancher Irrglauben über die Regeln des Straßen­ver­kehrs hält sich hartnäckig. Damit bei der nächsten Fahrt das Gaspedal mit (nackten) Füßen getreten wird und nicht die StVO, erscheinen die heutigen Geblitzt.de-News in der MythBusters-Edition. Lesen Sie hier von 15 typischen Verkehrs­irr­tümern und deren Entzauberung.

Hätten Sie es gewusst? Das sind die größten Irrtümer im Straßenverkehr
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1. Barfuß Autofahren ist verboten

Mit hohen Absätzen oder ganz ohne Treter Autofahren? Der Gesetz­geber schreibt jeden­falls kein konkretes Schuhwerk am Steuer vor. Im Prinzip ist hier alles erlaubt, aber man sollte auch berück­sich­tigen: Bei Unfällen, die auf inadäquates oder fehlendes Schuhwerk zurück­zu­führen sind, kann dem Fahrer ein Mitver­schulden angelastet werden.

2. Bei Still­stand telefo­nieren ist erlaubt

Darf ich mein Handy in der Hand halten und benutzen, wenn das Fahrzeug steht? Das ist nur der Fall, wenn auch der Motor ausge­schaltet ist. Andern­falls drohen beim Telefo­nieren ohne Freisprech­ein­richtung gemäß Paragraf 23 Absatz 1a der StVO 100 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

3. Ich darf während der Fahrt keinen Alkohol trinken

Es ist ein weit verbrei­teter Irrtum, dass der Konsum von Alkohol während der Fahrt verboten ist. Ist man weder Fahran­fänger noch unter 21 Jahre alt und befördert keine Fahrgäste, gelten die gesetz­lichen Promil­le­grenzen auch für das erste Bier. Wer also ein Fläschchen trinkt und keine Fahrauf­fäl­lig­keiten zeigt oder einen Unfall verur­sacht, verhält sich geset­zes­konform. Ab 0,5 Promille oder mehr wird es aber teuer: In diesem Fall drohen dem Fahrer zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

4. Mein Verbands­kasten ist abgelaufen!

Autofahrer müssen in Deutschland Erste-Hilfe-Sets dabei­haben. Aber kann der Verbands­kasten auch ablaufen? Nein, nur einzelne Bestand­teile haben ein Verfalls­datum. Dazu gehören etwa sterile Kompressen, die man auch einzeln ersetzen darf. Wird gar kein Kasten mitge­führt, beträgt das Verwarngeld fünf Euro.

5. Gaffen auf der Autobahn ist okay

Polizei, Feuerwehr und Notärzte beklagen sich schon seit geraumer Zeit über Schau­lustige und Unfall­gaffer. Daher hat der Gesetz­geber mit dem aktuellen Bußgeld­ka­talog auch neue Strafen für das Gaffen und Behindern von Einsatz­kräften einge­führt. Gaffen ist kein Kavaliers­delikt: Es kann zwischen 20 und 1.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen.

6. Unbegrenzt Gratis­parken bei kaputtem Ticketautomat

Ist der Parkschein­au­tomat defekt, muss keine Parkgebühr bezahlt werden. Die Höchst­park­dauer muss aber auch hier einge­halten werden. Dazu ist eine klar erkennbare, korrekt einge­stellte Parkscheibe nötig.

7. Auf Mutter-Kind- sowie Frauen­park­plätzen parken ist tabu

Aus ethisch-moralischer Sicht ist es in jedem Fall richtig, dass man Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätze freihalten sollte. Bei Zuwider­handlung ist jedoch kein Bußgeld zu befürchten. Es handelt sich um private Schilder, die nicht der Straßen­ver­kehrs­ordnung unter­liegen. Der Betreiber selbst kann Vertrags­strafen aussprechen.

8. Polizisten ohne Mütze sind nicht im Dienst

Natürlich ist dieser Irrglaube, der auf den ersten Blick humorvoll wirkt, falsch. Zivil­po­li­zisten können ein Lied davon singen, ob ein Polizist eine Uniform braucht, um im Dienst zu sein.

9. Ich darf mich wie eine motori­sierte Schnecke durch den Verkehr bewegen

Bei weitem nicht! Tatsächlich gibt es kein Recht auf langsames Fahren im Straßen­verkehr. Im Gegenteil: Nach § 3 Abs. 2 StVO handelt ordnungs­widrig, wer ohne vernünf­tigen Grund langsamer als erlaubt fährt und dadurch den Verkehrs­fluss behindert.

10. „Hier gilt die StVO“

Sobald ein Ort für den öffent­lichen Verkehr zugänglich ist, tritt unabhängig von einem Hinweis­schild die Straßen­ver­kehrs­ordnung in Kraft. Zum öffent­lichen Verkehrsraum gehören auch für jedermann befahrbare Parkhäuser und Parkplätze. Daher ist es für die Geltung der StVO unerheblich, ob ein solches Schild vorhanden ist oder nicht.

11. Ich muss der Polizei alles sagen

Immer wieder plaudern Verkehrs­teil­nehmer bei Kontrollen Infor­ma­tionen heraus, die sie lieber für sich behalten hätten. Lediglich zur Identität müssen Angaben gemacht werden. Ansonsten empfiehlt es sich, zu schweigen, um sich nicht selbst in die Bredouille zu bringen. Wie im Holly­woodfilm gilt die Formel: „Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden!“

12. Ich muss auf der Autobahn mindestens 60 km/h fahren

Nicht ganz: Um die Autobahn zu nutzen, müssen Kfz lediglich die techni­schen Voraus­set­zungen erfüllen, um 60 km/h oder schneller fahren zu können. Die tatsäch­liche Geschwin­digkeit wird jedoch auch vom Verkehr und den Witte­rungs­be­din­gungen beein­flusst und kann etwa bei Staus, schlechtem Wetter oder Baustellen auch auf der Autobahn unter der 60er-Schwelle liegen.

13. Schuld hat immer derjenige, der von hinten auffährt

Diese pauschale Aussage ist nicht korrekt. Wenn der Vordermann grundlos bremst oder zurück­setzt, kann der Unfall für den Hintermann unver­meidbar sein. Die Schwie­rigkeit besteht aber darin, diesen Unfall­hergang zu belegen. Dabei können Unfall­zeugen helfen.

14. Fußgänger dürfen Parkplätze „freihalten“

Bei der Parkplatz­suche gilt das Windhund­prinzip: Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Die Reser­vierung eines Parkplatzes ist weder für Fußgänger noch für andere Verkehrs­teil­nehmer möglich.

15. Bußgeld­be­scheide müssen hinge­nommen werden

Grund­falsch! Jeder Betroffene hat das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeld­be­scheids Einspruch gegen diesen einzu­legen. Eine Prüfung der Vorwürfe lohnt sich daher immer, am besten über Geblitzt.de!

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

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Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: auto-motor-und-sport.de