Willkommen zur K.-o.-Runde der Verkehrsvorschriften
„Heimspiel für Europa“? Knapp 30 Millionen Menschen verfolgen im Schnitt die Spiele der Fußball-Europameisterschaft. Das Miteinander der Kulturen fasziniert die Zuschauer dabei genauso wie die Eigenheiten der einzelnen Nationen. Die gibt es auch im Straßenverkehr. Lesen Sie daher hier von fünf kuriosen Verkehrsvorschriften aus EU-Ländern, in der Reihenfolge ihres Ausscheidens bei der EM.
Italien: „Attento con il vino”
Die mediterrane Küche genießt einen exzellenten Ruf. Das Glas Wein zum Essen ist für viele Feinschmecker im Stiefelstaat obligatorisch. Autofahren sollte man dort nach Genuss eines edlen Tropfens aus der Toskana oder anderen Regionen aber besser nicht.
Denn Verstöße gegen die Promillegrenze können in Italien verheerende Folgen haben. Wer einen Blutalkoholwert von mehr als 0,5 Promille aufweist, zahlt mindestens 545 Euro. Zeigt der Alkoholtest ein Ergebnis von über 1,5 Promille, kann das Bußgeld sogar bis zu 6.000 Euro betragen und das Fahrzeug beschlagnahmt, einbehalten und zwangsversteigert werden. Auch sechs bis zwölf Monate Haft sind in extremen Fällen möglich.
Österreich: „Ey oida, wo is’ mein Auto?“
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Österreich wurden die Strafen für Geschwindigkeitsverstöße verschärft. Seit März ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts ein Grund für die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Bei Wiederholungstätern liegt diese Schwelle bei 60 beziehungsweise 70 km/h. Laut dem ADAC betrifft das auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
Deutschland: „Wir fahren, fahren, fahren auf der Autobahn“
Der diesjährige EM-Gastgeber ist im (EU-)Ausland vor allem für sein Alleinstellungsmerkmal flotter Autobahnen ohne Tempolimit bekannt. Abgesehen von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gibt es aber auch eine weitere Regel, die man bei Reisen in die BRD kennen sollte.
Das Anhalten auf der „German Autobahn“ ist nur im Notfall, das heißt bei einem Unfall oder einer Panne, erlaubt. Bleibt man dennoch aus eigenem Verschulden liegen, etwa weil man sich beim Tanken verkalkuliert hat, kann man dafür belangt werden.
Wer ohne Not auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn hält, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Beträgt die Standzeit mehr als drei Minuten, wird laut Straßenverkehrsordnung (StVO) aus einem Halten ein Parken. Aus dem Verwarn- wird ein Bußgeld, das mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche schlägt.
Niederlande: „Fietsen krijgen voorrang“
Es mag wie ein Klischee klingen, aber die Niederlande sind eine Fahrradnation. Sowohl die Infrastruktur als auch die Verkehrsregeln sind stärker auf Zweiradfahrer ausgerichtet. Bei einem Straßennetz von 140.000 km gibt es in den Niederlanden heute 35.000 km Radwege. Zum Vergleich: Im flächenmäßig größeren Deutschland teilen sich Drahteselfahrer nur 6.900 km Fahrradrouten.
Die besondere Stellung des Fahrrads spiegelt sich auch im geschützten Kreisverkehr wider: Radfahrer haben auf dem hier umlaufenden Radstreifen immer Vorrang gegenüber dem ein- oder ausfahrenden Kfz-Verkehr.
Spanien: „Pagar rapidamente“
Wer in Spanien schnell genug zahlt, bekommt einen bemerkenswerten Rabatt auf sein Bußgeld. Bei Begleichung der Forderung innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung wird ein Nachlass in Höhe von 50 Prozent gewährt. Laut ADAC gibt es aber auch eine Stolperfalle: Die meisten Bescheide enthalten keine Bankdaten. Diese müssen Betroffene proaktiv bei den zuständigen Stellen anfordern.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: adac.de, merkur.de, de.euronews.com