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Willkommen zur K.-o.-Runde der Verkehrsvorschriften

„Heimspiel für Europa“? Knapp 30 Millionen Menschen verfolgen im Schnitt die Spiele der Fußball-Europameisterschaft. Das Mitein­ander der Kulturen faszi­niert die Zuschauer dabei genauso wie die Eigen­heiten der einzelnen Nationen. Die gibt es auch im Straßen­verkehr. Lesen Sie daher hier von fünf kuriosen Verkehrs­vor­schriften aus EU-Ländern, in der Reihen­folge ihres Ausscheidens bei der EM.

Kuriose europäische Verkehrsvorschriften
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Italien: „Attento con il vino”

Die mediterrane Küche genießt einen exzel­lenten Ruf. Das Glas Wein zum Essen ist für viele Feinschmecker im Stiefel­staat obliga­to­risch. Autofahren sollte man dort nach Genuss eines edlen Tropfens aus der Toskana oder anderen Regionen aber besser nicht.

Denn Verstöße gegen die Promil­le­grenze können in Italien verhee­rende Folgen haben. Wer einen Blutal­ko­holwert von mehr als 0,5 Promille aufweist, zahlt mindestens 545 Euro. Zeigt der Alkoholtest ein Ergebnis von über 1,5 Promille, kann das Bußgeld sogar bis zu 6.000 Euro betragen und das Fahrzeug beschlag­nahmt, einbe­halten und zwangs­ver­steigert werden. Auch sechs bis zwölf Monate Haft sind in extremen Fällen möglich.

Öster­reich: „Ey oida, wo is’ mein Auto?“

Mit der 34. Novelle der Straßen­ver­kehrs­ordnung in Öster­reich wurden die Strafen für Geschwin­dig­keits­ver­stöße verschärft. Seit März ist eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts ein Grund für die Beschlag­nahmung des Fahrzeugs.

Bei Wieder­ho­lungs­tätern liegt diese Schwelle bei 60 bezie­hungs­weise 70 km/h. Laut dem ADAC betrifft das auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.

Deutschland: „Wir fahren, fahren, fahren auf der Autobahn“

Der diesjährige EM-Gastgeber ist im (EU-)Ausland vor allem für sein Allein­stel­lungs­merkmal flotter Autobahnen ohne Tempo­limit bekannt. Abgesehen von der zuläs­sigen Höchst­ge­schwin­digkeit gibt es aber auch eine weitere Regel, die man bei Reisen in die BRD kennen sollte.

Das Anhalten auf der „German Autobahn“ ist nur im Notfall, das heißt bei einem Unfall oder einer Panne, erlaubt. Bleibt man dennoch aus eigenem Verschulden liegen, etwa weil man sich beim Tanken verkal­ku­liert hat, kann man dafür belangt werden.

Wer ohne Not auf einer Kraft­fahr­straße oder Autobahn hält, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Beträgt die Standzeit mehr als drei Minuten, wird laut Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) aus einem Halten ein Parken. Aus dem Verwarn- wird ein Bußgeld, das mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche schlägt.

Nieder­lande: „Fietsen krijgen voorrang“

Es mag wie ein Klischee klingen, aber die Nieder­lande sind eine Fahrrad­nation. Sowohl die Infra­struktur als auch die Verkehrs­regeln sind stärker auf Zweirad­fahrer ausge­richtet. Bei einem Straßennetz von 140.000 km gibt es in den Nieder­landen heute 35.000 km Radwege. Zum Vergleich: Im flächen­mäßig größeren Deutschland teilen sich Draht­esel­fahrer nur 6.900 km Fahrradrouten.

Die besondere Stellung des Fahrrads spiegelt sich auch im geschützten Kreis­verkehr wider: Radfahrer haben auf dem hier umlau­fenden Radstreifen immer Vorrang gegenüber dem ein- oder ausfah­renden Kfz-Verkehr.

Spanien: „Pagar rapidamente“

Wer in Spanien schnell genug zahlt, bekommt einen bemer­kens­werten Rabatt auf sein Bußgeld. Bei Beglei­chung der Forderung innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung wird ein Nachlass in Höhe von 50 Prozent gewährt. Laut ADAC gibt es aber auch eine Stolper­falle: Die meisten Bescheide enthalten keine Bankdaten. Diese müssen Betroffene proaktiv bei den zustän­digen Stellen anfordern.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: adac.de, merkur.de, de.euronews.com