Pläne zur Klimaneutralität in Hessen bis 2030 vorerst auf Eis gelegt
Das Volksbegehren für ein Verkehrswendegesetz wurde von der hessischen Landesregierung als nicht verfassungskonform eingestuft und damit zunächst einmal gestoppt. Mit dem Volksbegehren sollte ein Verkehrswendegesetz auf den Weg gebracht werden, das die Mobilität in Hessen bis 2030 sowohl klimaneutral als auch sozial gerecht gestalten sollte. Geplant war ein umfangreicher Ausbau von Radwegen, Fußwegen sowie der Infrastruktur von Bus und Bahn.
Rechtliche Einwände der Landesregierung
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sei die schwarz-grüne Landesregierung im Zuge ihrer Prüfung unter Einbeziehung einer Anwaltskanzlei zu dem Ergebnis gekommen, dass der ihr vorliegende Entwurf nicht durchführbar sei. Zum einen gehe man bei den geforderten Maßnahmen über die Zuständigkeit des Landes hinaus, da es sich um Eingriffe in die Straßenverkehrsordnung und die Eisenbahninfrastruktur handele, welche die Gesetzgebungskompetenz des Bundes tangiere. Zum anderen operiere der Entwurf mit unbestimmten Rechtsbegriffen und verstoße damit gegen das Rechtsstaatsprinzip.
70.000 Unterschriften ohne Erfolg
Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten mehr als 70.000 Unterschriften beim Landeswahlleiter vorgelegt. Ausgereicht hätte auch schon 43.728. Dementsprechend enttäuscht reagierten die Vertrauenspersonen der Initiative für das Verkehrswendegesetz. Ihrer Meinung nach schwäche die juristische Aushebelung die verfassungsmäßig vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der direkten Demokratie.
Befürworter lassen nicht locker
Nun will man aufseiten der Initiatoren rechtliche Schritte gegen die Ablehnung des Volksbegehrens gehen. Der grüne Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) kündigte an, weiterhin gesprächsbereit zu sein. So habe man sich ohnehin auch abseits der juristischen Abwägungen mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens im Austausch befunden. Al-Wazir will die Gespräche fortführen, um eine Einigung auf einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu erreichen.
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Quelle: sueddeutsche.de