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Welche Schilder müssen Autofahrer beachten, um Brücken sicher und ohne Bußgeld zu passieren?

„Wer eine Brücke überqueren will, muss die Seite wechseln“, soll der indische Pazifist Gandhi gesagt haben. Leider wird das in Deutschland immer schwie­riger. Insgesamt 60.000 kommunale Brücken sollen sich in einem desolaten Zustand befinden. Um ihre Stabi­lität nicht zu gefährden, werden zunehmend Gewichts- und Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen für den Fahrzeug­verkehr einge­führt, die an ein heute noch sicht­bares Relikt des Kalten Krieges erinnern.

Im Zweifelsfall eine Frage von Leben und Tod: Wie man sicher Brücken überquert
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Tempo drosseln

An zahlreichen Brücken gelten mittler­weile spezielle Tempo­limits. „Diese Regelungen sind keine bloßen Forma­li­täten; sie können im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden“, warnt Tom Louven, Verkehrs­rechts­experte und Partner­anwalt bei Geblitzt.de. Sie sind auch nicht willkürlich festgelegt, sondern oft aufgrund des baulichen Zustandes der Brücke notwendig, um übermäßige Schwin­gungen und Belas­tungen durch zu schnell fahrende Fahrzeuge zu vermeiden.

„Wer die erlaubte Höchst­ge­schwin­digkeit überschreitet, muss mit den üblichen Bußgeldern für Geschwin­dig­keits­ver­stöße rechnen. So können beispiels­weise außerhalb geschlos­sener Ortschaften bis zu 60 Euro fällig werden, wenn man bis zu 20 km/h zu schnell fährt. Ab 21 km/h gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg, und bei wieder­holten Verstößen ab 26 km/h droht sogar ein Fahrverbot“, erklärt der Jurist. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Anhänger und Busse gelten strengere Strafen.

Maximal­ge­wicht beachten

Um gefährdete Brücken nicht weiter zu belasten, wurden vielerorts ebenfalls Gewichts­be­schrän­kungen ausge­sprochen. Durchfahrtverbot-Schilder, die beispiels­weise 5,5 Tonnen angeben, verhindern das Überqueren schwe­rerer Kfz. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 100 Euro.

Wenn die Schilder lediglich ein Lkw-Symbol ohne Gewichts­nennung aufweisen, bedeutet dies, dass sie für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten. Dies betrifft häufig auch Trans­porter und Wohnmobile, während Pkw und Omnibusse davon ausge­nommen sind. Existiert zusätzlich eine abwei­chende Gewichts­be­schränkung unter dem Schild, ist diese bindend.

„Wer diese Vorgaben ignoriert, gefährdet nicht nur sich selbst mit einem Bußgeld, sondern kann auch schwer­wie­gende Schäden an der Brücke verur­sachen, die zu einem Einsturz führen können“, warnt Tom Louven. Wird ein Verbot missachtet, das mit Zusatz­zeichen bezüglich der Gesamt­masse versehen ist, und sind Straßen­ab­schnitte durch Schranken oder Baken gekenn­zeichnet, drohen sogar bis zu 500 Euro Bußgeld sowie ein zweimo­na­tiges Fahrverbot.

NATO-Gewichtsklassen

In Westdeutschland sind an einigen Brücken immer noch militä­rische Verkehrs­schilder zu finden. Diese dunkel­gelben, runden Schilder stammen aus der Zeit der Block­kon­fron­tation und sollten der NATO im Falle einer Mobil­ma­chung als Wegweiser dienen, welche Militär­ve­hikel die Brücke gefahrlos überqueren können. „Für den zivilen Verkehr sind sie jedoch irrelevant“, weiß Anwalt Louven.

Die Zahlen auf den Schildern reprä­sen­tieren die erlaubten MLC-Gewichtsklassen (Military Load Class), in die Militär­fahr­zeuge einge­ordnet werden. Oft verdeut­lichen Pfeile, ob die Fahrzeuge die Brücke bei Gegen­verkehr befahren dürfen (Doppel­pfeil) oder nicht (Einzel­pfeil).

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