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Bergisch Gladbach

Das Amtsge­richt in Bergisch Gladbach ist zurzeit viel mit Bußgeld­be­scheiden beschäftigt. Doch was steckt dahinter?

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Verkehrs­teil­nehmer in Bergisch Gladbach scheinen sich gegen Bußgeld­be­scheide zu wehren. Immer mehr Einsprüche landen beim Amtsge­richt Bergisch Gladbach. Laut rundschau-online.de sagte die Amtsge­richts­di­rek­torin Johanna Saul-Krickeberg: „Bei den Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren hat sich die Zahl der Eingänge beinahe verdoppelt.“ Statt den früheren 700 bis 800 Verfahren im Jahr werden es 2021 um die 1301.

Der größte Anteil der Verfahren stammt von einem statio­nären Blitzer, der auf der Autobahn 1 bei Wermels­kirchen steht. Dies erkenne man rundschau-online.de zufolge auch an den Verfah­rens­zahlen. Während es 2016 noch zu 873 Verfahren kam, erhöhte sich 2017 mit Inbetrieb­nahme des neuen Blitzers die Zahl auf 1323.

Durch eine Baustelle ging die Zahl dann im Jahr 2018 auf 1067 Verfahren zurück. 2020 tat Corona das Übrige. Dieses Jahr schieße die Anzahl der Verfahren aber wieder hoch. Durch den neuen Bußgeld­ka­talog sei zudem zu erwarten, dass mehr Verkehrs­teil­nehmer Einspruch gegen den Bußgeld­be­scheid einlegen. Einem Bericht zufolge erwarte die Kreis­ver­waltung daher, dass die Einnahmen eine Million Euro weniger betragen werden, als eigentlich erwartet.

Geblitzt.de hilft bei Bußgeldbescheiden

Es gibt also eine Vielzahl an Möglich­keiten, warum man Vorwürfe aus einem Bußgeld­be­scheid und die daraus folgenden Sanktionen nicht einfach hinnehmen sollte. Und hier kommt Geblitzt.de ins Spiel. Wenn es sich bei dem Vorwurf um einen Geschwindigkeits-, Rotlicht, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Handy­verstoß handelt, können Sie Ihren Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: rundschau-online.de