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Am 28.04.2020 treten die neuen Verkehrs­regeln in Kraft

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Zugestimmt hatte der Bundesrat der neuen Straßen­ver­kehrs­ordnung bereits Mitte Februar. Ab dem 28. April tritt sie nun in Kraft, mit erheb­lichen Folgen für Autofahrer. Die Bußgelder werden erhöht und ein Fahrverbot wird schon bei gerin­geren Geschwin­dig­keits­ver­stößen verhängt. Was die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle sind, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals Geblitzt.de

Fahrverbote, höhere Bußgelder und weitere Neuerungen

Das Ziel der StVO-Novelle ist den Straßen­verkehr sicherer zu gestalten. Insbe­sondere Verstöße gegen das Tempo­limit werden daher härter geahndet. Zukünftig sollen einmo­natige Fahrverbote bereits bei einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden. Bei gerin­geren Überschrei­tungen sind die Bußgelder im Vergleich zu vorher doppelt so hoch angesetzt.

Neben den höheren Strafen für Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen geht es auch Falsch­parkern künftig an den Kragen. Teurer werden insbe­sondere das Halten in zweiter Reihe und auf Schutz­streifen sowie das Parken auf Geh- und Radwegen. Bis zu 100 Euro könnten dabei anfallen. Hohe Sanktionen drohen zudem denje­nigen, die keine Rettungs­gasse bilden. Neben den 200 Euro Bußgeld und den zwei Punkten kommt künftig noch ein Fahrverbot hinzu.

Ein weiterer wichtiger Teil der erneu­erten StVO dient dem Schutz der Fahrrad­fahrer. Beispiels­weise soll es künftig Fahrrad­zonen geben, in denen nur Fahrrad­fahrer erlaubt sind. Auch müssen Autofahrer beim Überholen nach der StVO-Novelle einen Mindest­ab­stand zu Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern einhalten. Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zur Vermeidung von Unfällen sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schritt­ge­schwin­digkeit fahren. Und auch ein neues Verkehrs­zeichen mit dem Überhol­verbot von Zweirädern sowie eine Grünpfeil­re­gelung für Fahrrad­fahrer werden eingeführt.

„Dass schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer zukünftig besser geschützt werden sollen, ist eine positive Entwicklung“, findet Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: „Die drako­ni­schen Bußgelder sind jedoch etwas diffe­ren­zierter zu betrachten. Es stellt sich nicht nur die Frage, inwieweit Bußgelder als Erzie­hungs­maß­nahme angewendet werden sollten, sondern auch, ob die Erhöhung trotz der vielen fehler­haften Bußgeld­ver­fahren sinnvoll ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gerichte bereits stark überlastet sind und die Fälle vermutlich weiter ansteigen werden. Unzählige Kommentare in den Sozialen Medien zeigen, dass eine Vielzahl von Nutzern den Eindruck hat, dass der Staat, gerade in der jetzigen Situation der Krise, seine Finanzen damit aufbessern möchte. Wir von Geblitzt.de sind gespannt, wie sich die Sache entwi­ckeln wird.“

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.