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Darf auf Sachsens Autobahnen ungestraft aufs Gaspedal getreten werden? Kommt es in Berlin überhaupt noch zur Ahndung von Verkehrs­ver­stößen? Aktuell werden zahlreiche Verkehrs­teil­nehmer bei Vergehen wie Geschwindigkeits- und Abstands­ver­stöße nicht belangt. Grund dafür ist ein Personal-Notstand der jewei­ligen Bußgeldstellen.

Bußgeldbescheid ist verjährt, da Bußgeldstellen in Berlin und Sachsen aufgrund Personalmangel diesen nicht bearbeiten.

Mehr als jeder zweite Verkehrs­verstoß wird in Sachsen nicht geahndet

Nach Infor­ma­tionen von BILD.de übermit­telte die Polizei in Sachsen allein im Jahr 2021 ganze 224.670 Blitzer-Fotos. Doch zu einem Bußgeld­ver­fahren kam es nur in 82.700 Fällen, während 69.120 Bußgeld­vor­würfe schlichtweg verjährten. Weitere 72.850 Fällen habe man wegen angeblich zu schlechtem Material nicht weiter verfolgen können.

Ähnliches gilt für die Haupt­stadt. Laut Recherchen der Berliner Zeitung hat die Stadt Berlin bis Ende September mit 81 Millionen Euro zwar aufgrund der schär­feren Sanktionen nach der Bußgeld­no­velle rund 50 Prozent mehr Einnahmen als im Vorjah­res­ver­gleich zu verzeichnen. Doch stieg auch die Verjährungs-Quote um 150 Prozent an, im Falle von Geschwin­dig­keits­ver­stößen sogar um unfassbare 250 Prozent. Es ist anzunehmen, dass die Situation bei den Bußgeld­stellen in weiteren Bundes­ländern ähnlich gelagert ist.

Perso­nal­mangel bei den Bußgeldbehörden?

Dass die Bußgeld­stellen bei den Verfahren nicht hinter­her­kommen, ist offenbar einem Mangel an Personal und veral­teter Technik geschuldet. Anstatt die Behörden angesichts der steigenden Verstöße infolge der neuen Bußgeld­ka­talog-Bestim­mungen mit mehr Mitar­beitern aufzu­stocken, wurden im Zuge der Corona-Pandemie stetig mehr Leute abgezogen oder waren krankgemeldet

Hohe Einnah­me­ver­luste der Bußgeld­stellen in Sachsen und Berlin

Wie BILD.de berichtet, schätzt die Landes­di­rektion, dass dem Freistaat Sachsen seit 2021 bereits rund 6,5 Mio. Einnahmen aus möglichen Bußgeld­ver­fahren durch die Lappen gegangen sind. Allein auch die 20.000 nicht geahn­deten Tempo­ver­gehen in Berlin könnte schon bei Annahme des geringsten Bußgelds in Höhe von 55 Euro rund 1,1 Millionen Verlust bedeuten. Zudem ist die Sicherheit im Straßen­verkehr aufgrund der Nicht­ver­folgung von Verstößen nicht mehr ausrei­chend gewährleistet.

Geblitzt.de prangert mangelnde Verfol­gungs­ge­rech­tigkeit an

Wer dieser Tage auf deutschen Autobahnen geblitzt wird, wird demnach nicht unbedingt zur Kasse gebeten. Aber wen ereilt ein Bußgeld­ver­fahren und wen nicht? Jan Ginhold ist Geschäfts­führer der CODUKA GmbH, die sich mit dem Service Geblitzt.de seit Jahren erfolg­reich für die Anliegen von Verkehrs­teil­nehmern einsetzt. Für ihn liegt hierbei ein Unrechts­ver­hältnis vor.

„Es kann doch nicht sein, dass der auf seinen Führer­schein angewiesene, selbst­ständige Famili­en­vater für einen Verkehrs­verstoß belangt wird und eine weniger vom Fahrverbot betroffene Person dagegen nicht“, so Ginhold. Eine derartige Belie­bigkeit bei der Ahndung von Verkehrs­ver­stößen dürfe so nicht fortge­führt werden.

Was man über die Verjährung der Bußgeld­vor­würfe wissen sollte

Und wie soll man sich verhalten, wenn man geblitzt worden ist und danach länger nichts von der Bußgeld­be­hörde gehört hat? Bußgeld­vor­würfe verjähren, wenn der Betroffene nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Verstoßes immer noch keine Post von der Bußgeld­stelle erhalten hat. Aller­dings kann die Verjäh­rungs­frist durch die Zusendung eines Anhörungs­bogens um weitere drei auf maximal sechs Monate verlängert werden.

Ein nach der Verjäh­rungs­frist erlassene Bußgeld­be­scheid kann in der Regel also ignoriert werden. „Noch besser aber“, sagt Ginhold, „der Empfänger des Bußgeld­be­scheids wendet sich an Geblitzt.de, um die Verjährung von Anwälten für Verkehrs­recht bestä­tigen zu lassen. Diese können mittels Einsicht in die Bußgeldakte feststellen, ob die Verjährung auch wirklich Bestand hat.“

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Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Die CODUKA GmbH leistet aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.