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Alles rund um den E-Scooter

Gefürchtet und bestaunt sind sie seit einiger Zeit nicht mehr von den Straßen und aus den Medien wegzu­denken – die E-Scooter. Seit der Zulassung im Juni 2019 wurden in Unmengen von Artikeln Vor- und Nachteile der Fahrzeuge besprochen. Grund­sätzlich handelt es sich bei den E-Scootern um Tretroller mit elektri­schem Antrieb. Bei der Nutzung im öffent­lichen Raum darf die Geschwin­digkeit bis zu 20 km/h hoch sein. Wichtig bei der Anschaffung ist, dass sie einer Versi­che­rungs­pflicht unter­liegen. Im Folgenden erfahren Sie alles Weitere, was sie zum Thema E-Scooter wissen müssen.

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Bußgelder für Verstöße mit dem E-Scooter

Mit der Straßen­zu­lassung der E-Tretroller sind neue Verkehrs­regeln in Kraft getreten und auch gleich neue Bußgelder. Aus den Tabellen können sie entnehmen, welche Strafen für welche Verstöße zu bezahlen sind:

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot
Rotlicht­verstoß 60 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  100 €  1 Punkt 
… mit Unfall 120 €  1 Punkt 
Quali­fi­zierter Rotlichtverstoß  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  160 €  1 Punkt 
… mit Unfall  180 €  1 Punkt 
Fahren auf dem Gehweg  15 € 
… mit Behinderung  20 € 
… mit Gefährdung  25 € 
… mit Unfall  30 € 
Fahren ohne Versicherungskennzeichen  40 € 
Fahren ohne Betriebs­er­laubnis (ABE) 70 € 
Neben­ein­ander fahren  15 € 
… mit Behinderung  20 € 
… mit Gefährdung  25 € 
… mit Unfall  30 € 
Fahren zu zweit  10 € 
Fehlende Identifikationsnummer  10 € 
Freihändig fahren  10 € 

E-Scooter und ihre Zulassung

Um einen E-Scooter mit Straßen­zu­lassung zu fahren, ist eine Allge­meine Betriebs­er­laubnis erfor­derlich (ABE). Die ABE wird vom Hersteller in der Regel mitge­liefert und weist nach, dass das Gerät den Anfor­de­rungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland gerecht wird. Für die Zulassung müssen die elektri­schen Scooter zudem folgende Kriterien erfüllen:

  • Höchst­ge­schwin­digkeit von maximal 20 km/h
  • Maximal eine Leistung von 500 Watt
  • Vorhan­densein einer Klingel bezie­hungs­weise Glocke
  • Bremsen, die den Vorschriften entsprechen
  • Beleuchtung nach Vorschrift

E-Scooter richtig versichern

Für den Fall, dass man bei anderen Verkehrs­teil­nehmern einen Schaden anrichtet, ist der Abschluss einer Fahrzeug­haft­pflicht­ver­si­cherung vorge­schrieben. Die Kosten für diese betragen im Durch­schnitt 30 Euro im Jahr. Um die Versi­cherung nachweisen zu können, muss darüber hinaus ein Versi­che­rungs­kenn­zeichen an dem E-Scooter angebracht sein. Zusätzlich kann es sinnvoll sein eine Unfall- und Kasko­ver­si­cherung abzuschließen, um sich selbst zu schützen.

Führerschein- und Helmpflicht für E-Scooter?

Darf man eigentlich mit den Rollern ohne Führer­schein fahren? Die Antwort ist ja. Es wird keinerlei Führer­schein für das E-Scooter-Fahren benötigt. Die einzige Voraus­setzung ist, dass der Fahrer mindestens 14 Jahre alt ist.  Auch eine Helmpflicht gibt es für E-Scooter nicht. Denn laut § 21a Abs. 2 der StVO gilt diese erst für Fahrzeuge ab 20 km/h. Dennoch ist ein Helm in Städten aus Sicher­heits­gründen zu empfehlen.

Wie sieht es beim Thema Alkohol aus?

Generell gelten für Fahrer von E-Scootern die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot. Fahran­fänger oder Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind, dürfen gar keinen Alkohol trinken. Demnach liegt der Wert bei 0,0 Promille. Wer dennoch in der Probezeit mit Alkohol erwischt wird, begeht einen A-Verstoß und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Zudem muss der Fahran­fänger an einem Aufbau­se­minar teilnehmen.

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Regeln im Straßenverkehr

Bei der Teilnahme im Straßen­verkehr müssen Fahrer von E-Scootern zusätz­liche Regeln, neben den ohnehin gültigen der StVO, beachten. Die wichtigsten Grund­sätze finden Sie hier:

  • E-Scooter dürfen nicht auf dem Bürger­steig gefahren werden.
  • Sollte kein Radweg verfügbar sein, muss der Verkehrs­teil­nehmer die Straße benutzen.
  • Auch für E-Scooter gelten die üblichen Ampeln. Im Fall, dass Fahrrad­ampeln vorhanden sind, müssen diese beachtet werden.
  • E-Scooter dürfen nicht neben­ein­ander fahren
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Das Abbiegen ist mit Handzeichen anzuzeigen.
  • Das Abstellen der E-Scooter ist dort erlaubt, wo es keinen Straßen­teil­nehmer stört (Fußgänger eingeschlossen).

Wird auch Ihnen ein Verkehrs­verstoß vorge­worfen? Geblitzt.de hilft!

Wenn auch Sie mit dem E-Scooter unterwegs waren und einen Bußgeld­be­scheid in Sachen Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handy­ver­gehen erhalten haben, können Sie diesen bei Geblitzt.de einreichen. Verwarn­gelder werden jedoch nicht bearbeitet, der Aufwand für den Kunden in keinem Verhältnis zur Strafe steht. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle mit unserer Dienst­leistung (Finan­zierung der Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe) anfal­lenden Kosten werden durch uns, im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung, oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen gute Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­an­wälte weiter vertreten. Alle damit anfal­lenden Kosten werden durch die Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Versi­cherung übernommen.

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