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Straßenlärm führt zu Forde­rungen von Lärm-Blitzern in Nordrhein-Westfalen

Dass Lärm krank machen kann, ist hinlänglich bekannt. Das gilt auch für laut aufheu­lende Motoren von Autofahrern und Bikern. In der Eifel sowie in Hamm und Dortmund haben viele Geschä­digte nun genug. Wie „Die Welt“ berichtet, machen sich sowohl die Politik als auch die Initiative „Silent Rider“ für eine Anschaffung von Lärm-Blitzern stark.

Ein Fahrzeug mit lauten Auspuff, welches von einem Lärm-Blitzer in NRW zukünftig erfasst werden soll.
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Motor­radlärm in der Eifel

Die Anwohner des in der Eifel gelegenen Örtchens Nideggen beschweren sich laut Aussage ihres Bürger­meisters Marco Schmunkamp nahezu täglich über den Straßenlärm, den Motor­rad­fahrer verur­sachen. Auch in seiner Funktion als Vorsit­zender der Initiative „Silent Rider“ will Schmunkamp jetzt Schluss machen mit der Ruhestörung durch manipu­lierte Auspuff­an­lagen sowie sonstige Lärmtreiber und dafür sogenannte Lärm-Blitzer installieren.

„Die Motor­rad­fahrer sagen, ihr nehmt uns unsere Freiheit“, so der Bürger­meister. „Aber die Freiheit endet doch da, wo ich jemanden anderen einschränke. Wenn da einer zum Beispiel meint, er muss besonders laut im zweiten Gang durch den Ort fahren.“

Hamm und Dortmund ziehen nach

Lärm-Blitzer lösen nicht bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen aus, sondern messen die Dezibel der vorbei­fah­renden Verkehrs­teil­nehmer. Nideggen ist kein Einzelfall. In Hamm fordert die CDU zur Teilnahme an einem Pilot­projekt auf und in Dortmund wollen die Christ­de­mo­kraten gemeinsam mit den Grünen gegen die Lärmbe­läs­tigung vorgehen.

Keine Grundlage im Bußgeldkatalog

Während Lärm-Blitzer in Frank­reich und der Schweiz bereits getestet werden, tut man sich hierzu­lande aus mehreren Gründen bislang schwer. Zum einen gäbe es laut einem Sprecher des NRW-Innenministeriums in Düsseldorf noch keine ausge­reifte Technik, mit der ein Lärmpegel rechts­sicher einzelnen Fahrzeugen zugeordnet werden könne.

Zum anderen gäbe der Bußgeld­ka­talog bislang noch keine Dezibel-Staffelung vor, nach der Verstöße entspre­chend geahndet werden könnten. Die aktuelle gängige Praxis zur Verkehrslärm-Kontrolle sind Messgeräte, die den Einsatz von Polizei­be­amten erfor­derlich machen. Diese kontrol­lieren, ob die im Fahrzeug­schein aufge­führte maximal erlaubte Dezibelzahl eines Fahrzeugs überschritten worden ist.

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Quelle: welt.de