• Lesedauer:3 min Lesezeit

Benzin- und Diesel­preise auf Rekordjagd

Die Folgen des Ukraine-Krieges sind vehement. Die zuallererst mensch­liche Tragödie hat aber längst auch die Wirtschaft tangiert. So steigen etwa die Preise für Kraft­stoffe rasant. Viele denken nun daran, Benzin und Diesel noch recht­zeitig zu bunkern. Doch darf man das in Deutschland überhaupt – und falls ja, wie viel?

Tankstelle, wo Krafstoff bzw. Sprit als Reserve getankt werden kann.

Welche Mengen an Kraft­stoff dürfen gelagert werden?

Wer hierzu­lande Benzin oder Diesel im Auto lagern will, muss sich an die gesetz­lichen Vorgaben halten. So dürfen maximal 60 Liter je Reser­ve­ka­nister bei einem Volumen von insgesamt höchstens 240 Liter pro Beför­de­rungs­einheit – also Fahrzeug – mitge­führt werden. Idealer­weise wird der Sprit auch nicht in Perso­nennähe, sondern im Kofferraum deponiert.

Auch die sogenannte Klein­garage des Verbrau­chers hat ihre Grenzen. Mehr als 200 Liter Diesel­kraft­stoff und maximal 20 Liter des schneller entzünd­baren Benzins sind in der Regel aus Sicher­heits­gründen nicht erlaubt. Doch nicht nur ein Brand gehört zu den möglichen Risiken der Kraftstoff-Reserve.

Auch giftige Dämpfe können aus undichten Kanistern entweichen. Ordnungs­gemäß gelagerter Kraft­stoff dürfte in den meisten Fällen aber keine Gefahr darstellen und kann viele Monate oder sogar Jahre haltbar sein.

Kanister ist nicht gleich Kanister

In Deutschland haben die Kanister ein ganz bestimmtes Anfor­de­rungs­profil. Die Behälter müssen dicht, stabil und fest verschließbar sein, also den DIN-Normen 7274 oder 16904 entsprechen. Nur dann erhalten sie die Reservekraftstoffkanister-Zulassung. Diese gibt auch Aufschluss über den Hersteller, die Füllmenge, das Ferti­gungs­datum und das Zulassungskennzeichen. 

Vermeint­liche Alter­na­tiven wie Wasser­fla­schen oder Wasser­ka­nister sind keine gute Idee. Ein solcher Transport von Benzin oder Diesel birgt großes Gefah­ren­po­tential, da der Kraft­stoff unkon­trol­liert austreten kann.

Aufge­passt bei Auslandsfahrten!

Wer Benzin oder Diesel im Auto gebunkert hat und damit über Landes­grenzen fährt, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Überschreitet man nämlich die erlaubte Kraft­stoff­menge, kann ein Bußgeld die Folge sein.

In den meisten Ländern sind gerade mal 10 oder 20 Liter zulässig. In manchen Staaten wie Griechenland, Kroatien oder Luxemburg ist die Mitnahme von Kraft­stoffen im Fahrzeug hingegen komplett verboten. Auch auf Fähren wie bei der Überfahrt nach Großbri­tannien, Dänemark, Norwegen und Schweden ist mitge­führter Kraft­stoff ein Tabu.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder
Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: Autobild , ADAC