Und was sonst bei einer gesetzeskonformen Traumhochzeit zu beachten ist
Ob am 1.1. oder 11.11. – viele Ehepaare in spe wollen sich an einem besonders einprägsamen Datum das Ja-Wort geben. Und auch in Deutschland gehört zu einer Märchenhochzeit mittlerweile oft der US-amerikanische Brauch, leere Blechdosen ans Auto zu binden und damit die erste eheliche Autofahrt zu begehen. Deren Rütteln macht den Autokorso noch einmal lauter und zieht Blicke auf sich. Aber ist das laut Straßenverkehrsordnung überhaupt erlaubt?
Das Auto heiratet mit
Es gibt kaum ein Fest, das so viele verschiedene Bräuche, Rituale und Traditionen mit sich bringt, wie eine Hochzeit. Torte, Tanz, Strauß und Reis – die Liste ließe sich ewig fortsetzen. Auch das Auto bleibt von der feierlichen Deko natürlich nicht verschont und vor allem der Wagen des Brautpaares wird in der Regel pompös dekoriert und herausgeputzt.
Das Festbinden lärmiger Blechdosen, um die Geräuschkulisse noch einmal auf ein nächstes Level zu heben, haben sich auch hierzulande mittlerweile viele Hochzeitspaare abgeschaut. Wer kennt nicht diese typische Filmszene, in der das frisch gebackene und mit Reis beworfene Pärchen in einem Fahrzeug mit der Aufschrift „Just married“ und polternden Dosen von Dannen fährt.
In den USA sind die Straßenverkehrs- und Zulassungsregeln weniger strikt als in Deutschland. Daher muss die Frage gestattet sein: Was sagt eigentlich die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu dem lautstarken Hochzeitsbrauch?
Die StVO ist die schwierige Schwiegermutter
Der passende Straßenverkehrs-Grundsatz zur Heirat findet sich in Paragraf 30, Absatz 1 StVO: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“
Das Gesetz kann ein echter Spielverderber sein. Denn die rüttelnden und scheppernden Dosen werden ja gerade deshalb am Auto befestigt, weil sie Lärm machen. Wer trotzdem nicht auf das Blechkonzert am Fahrzeugheck verzichten will, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen oder auf die Kulanz der zuständigen Beamten hoffen.
Vorsicht bei überschwänglicher Fahrzeug-Deko
Aber das ist nicht die einzige Gesetzeshürde. Feierlich gelockte Schnüre oder Seile bergen zusätzlich die Gefahr, das hintere Kennzeichen zu sehr zu verdecken oder es wird gar vollständig durch das Anbringen der Aufschrift „Just married“ ersetzt.
Ist das Nummernschild nicht mehr lesbar, werden 5 Euro Verwarngeld fällig. Denn laut Paragraf 23, Absatz 1 der StVO „ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind.“
Aber auch der Rest des Fahrzeuges muss trotz Dekoration so gesichert sein, dass Blumen, Schleifen oder Bänder die Sicht des Fahrers nicht einschränken. Gefährdet man dennoch Dritte, sind 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg möglich. Generell sollte man mit Dekoration am Auto nicht zu schnell und keine langen Strecken fahren.
Verkehrsstraftat Hochzeitskorso
In manchen Ländern sind Blechbüchsen nicht lautstark genug für eine richtige Trauung und es ist üblich, dass man während der Fahrt mit Schreckschusspistolen aus dem Autofenster in den Himmel schießt oder Pyrotechnik einsetzt. In Deutschland sollte man darauf aber definitiv verzichten.
Lehnt man sich dennoch schießend aus dem Fenster, fährt dicht auf und bremst immer wieder gefährlich ab, drohen laut der Gewerkschaft der Polizei Anzeigen wegen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b), Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB). Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis können die Folge sein, wenn ein Gericht die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges abspricht.
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Quellen: chip.de, mobile.polizei-dein-partner.de, adac.de