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Und was sonst bei einer geset­zes­kon­formen Traum­hochzeit zu beachten ist

Ob am 1.1. oder 11.11. – viele Ehepaare in spe wollen sich an einem besonders einpräg­samen Datum das Ja-Wort geben. Und auch in Deutschland gehört zu einer Märchen­hochzeit mittler­weile oft der US-amerikanische Brauch, leere Blech­dosen ans Auto zu binden und damit die erste eheliche Autofahrt zu begehen. Deren Rütteln macht den Autokorso noch einmal lauter und zieht Blicke auf sich. Aber ist das laut Straßen­ver­kehrs­ordnung überhaupt erlaubt?

Dosen am Hochzeitsauto
Africa Studio / shutterstock.com

Das Auto heiratet mit

Es gibt kaum ein Fest, das so viele verschiedene Bräuche, Rituale und Tradi­tionen mit sich bringt, wie eine Hochzeit. Torte, Tanz, Strauß und Reis – die Liste ließe sich ewig fortsetzen. Auch das Auto bleibt von der feier­lichen Deko natürlich nicht verschont und vor allem der Wagen des Braut­paares wird in der Regel pompös dekoriert und herausgeputzt.

Das Festbinden lärmiger Blech­dosen, um die Geräusch­ku­lisse noch einmal auf ein nächstes Level zu heben, haben sich auch hierzu­lande mittler­weile viele Hochzeits­paare abgeschaut. Wer kennt nicht diese typische Filmszene, in der das frisch gebackene und mit Reis beworfene Pärchen in einem Fahrzeug mit der Aufschrift „Just married“ und polternden Dosen von Dannen fährt.

In den USA sind die Straßenverkehrs- und Zulas­sungs­regeln weniger strikt als in Deutschland. Daher muss die Frage gestattet sein: Was sagt eigentlich die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) zu dem lautstarken Hochzeitsbrauch?

Die StVO ist die schwierige Schwiegermutter

Der passende Straßenverkehrs-Grundsatz zur Heirat findet sich in Paragraf 30, Absatz 1 StVO: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verboten. Es ist insbe­sondere verboten, Fahrzeug­mo­toren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeug­türen übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlos­sener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“

Das Gesetz kann ein echter Spiel­ver­derber sein. Denn die rüttelnden und schep­pernden Dosen werden ja gerade deshalb am Auto befestigt, weil sie Lärm machen. Wer trotzdem nicht auf das Blech­konzert am Fahrzeugheck verzichten will, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen oder auf die Kulanz der zustän­digen Beamten hoffen.

Vorsicht bei überschwäng­licher Fahrzeug-Deko

Aber das ist nicht die einzige Geset­zes­hürde. Feierlich gelockte Schnüre oder Seile bergen zusätzlich die Gefahr, das hintere Kennzeichen zu sehr zu verdecken oder es wird gar vollständig durch das Anbringen der Aufschrift „Just married“ ersetzt.

Ist das Nummern­schild nicht mehr lesbar, werden 5 Euro Verwarngeld fällig. Denn laut Paragraf 23, Absatz 1 der StVO „ist dafür zu sorgen, dass die vorge­schrie­benen Kennzeichen stets gut lesbar sind.“

Aber auch der Rest des Fahrzeuges muss trotz Dekoration so gesichert sein, dass Blumen, Schleifen oder Bänder die Sicht des Fahrers nicht einschränken. Gefährdet man dennoch Dritte, sind 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg möglich. Generell sollte man mit Dekoration am Auto nicht zu schnell und keine langen Strecken fahren.

Verkehrs­straftat Hochzeitskorso

In manchen Ländern sind Blech­büchsen nicht lautstark genug für eine richtige Trauung und es ist üblich, dass man während der Fahrt mit Schreck­schuss­pis­tolen aus dem Autofenster in den Himmel schießt oder Pyrotechnik einsetzt. In Deutschland sollte man darauf aber definitiv verzichten.

Lehnt man sich dennoch schießend aus dem Fenster, fährt dicht auf und bremst immer wieder gefährlich ab, drohen laut der Gewerk­schaft der Polizei Anzeigen wegen Eingriffs in den Straßen­verkehr (§ 315b), Straßen­ver­kehrs­ge­fährdung (§ 315c StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB). Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis können die Folge sein, wenn ein Gericht die charak­ter­liche Eignung zum Führen eines Kraft­fahr­zeuges abspricht.

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Quellen: chip.de, mobile.polizei-dein-partner.de, adac.de