Wer auf der Mittelspur gemächlich fährt, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen
Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Aber auch zu langsam darf nicht überall gefahren werden. Wer etwa auf der Mittelspur einer Autobahn im Schleichtempo fährt, so das Nachrichtenportal inrlp.de, stellt nicht nur eine Gefahr für andere Autofahrer dar, sondern kann auch mit einem Bußgeld und Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert werden.
Motivation der Mittelspurschleicher
Verkehrsteilnehmer, die sich auf einer dreispurigen Autobahn konstant mittig halten und somit die Mittelspur blockieren, sind ein Ärgernis für andere Fahrer, die dort überholen wollen. Was aber treibt die sogenannten Mittelspurschleicher an? Manche wollen vielleicht den oftmals besseren Fahrbahnbelag der Mittelspur in Anspruch nehmen, andere handeln möglicherweise einfach aus Bequemlichkeit.
Rechtsfahrgebot beachten!
Doch da auf Autobahnen stets das Rechtsfahrgebot gilt, verstoßen die Mittelspurschleicher gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). So sollte man sich in der Regel nur beim Überholen auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen befinden – von Ausnahmen wie Stausituationen mal abgesehen.
Wer dennoch nicht rechts, sondern permanent auf der Mittelspur fährt und dabei andere Fahrer behindert, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Im Falle eines Unfalls erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro.
Risiken beim Schleichen auf der Mittelspur
Welche Gefahr von Mittelspurschleichern ausgeht, weiß die Polizei Mittelfranken zu berichten: „Wollen andere Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig links überholen, müssen sie aufgrund des auf der Mittelspur Fahrenden die linke Fahrspur benutzen.“ Das wiederum bedingt, dass die Überholenden zwei Spuren für das Ein- und Ausscheren im Blick behalten müssten, was sich aufgrund der hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn als äußerst schwierig erweisen würde.
Fühlt sich ein Autofahrer von einem Mittelspurschleicher genötigt, ist es ihm daher erlaubt, unter Einhaltung eines ausreichenden Abstands, die Lichthupe zu betätigen, um den betroffenen Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
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Quelle: inrlp.de