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Wer auf der Mittelspur gemächlich fährt, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen

Geschwin­dig­keits­ver­stöße gehören zu den häufigsten Vergehen im Straßen­verkehr. Aber auch zu langsam darf nicht überall gefahren werden. Wer etwa auf der Mittelspur einer Autobahn im Schleich­tempo fährt, so das Nachrich­ten­portal inrlp.de, stellt nicht nur eine Gefahr für andere Autofahrer dar, sondern kann auch mit einem Bußgeld und Punkt im Fahreig­nungs­re­gister sanktio­niert werden.

Ein Fahrzeug fährt auf einer Mittelspur der Autobahn.
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Motivation der Mittelspurschleicher

Verkehrs­teil­nehmer, die sich auf einer dreispu­rigen Autobahn konstant mittig halten und somit die Mittelspur blockieren, sind ein Ärgernis für andere Fahrer, die dort überholen wollen. Was aber treibt die sogenannten Mittel­spur­schleicher an? Manche wollen vielleicht den oftmals besseren Fahrbahn­belag der Mittelspur in Anspruch nehmen, andere handeln mögli­cher­weise einfach aus Bequemlichkeit. 

Rechts­fahr­gebot beachten!

Doch da auf Autobahnen stets das Rechts­fahr­gebot gilt, verstoßen die Mittel­spur­schleicher gegen die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO). So sollte man sich in der Regel nur beim Überholen auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen befinden – von Ausnahmen wie Stausi­tua­tionen mal abgesehen. 

Wer dennoch nicht rechts, sondern permanent auf der Mittelspur fährt und dabei andere Fahrer behindert, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Im Falle eines Unfalls erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. 

Risiken beim Schleichen auf der Mittelspur

Welche Gefahr von Mittel­spur­schlei­chern ausgeht, weiß die Polizei Mittel­franken zu berichten: „Wollen andere Verkehrs­teil­nehmer vorschrifts­mäßig links überholen, müssen sie aufgrund des auf der Mittelspur Fahrenden die linke Fahrspur benutzen.“ Das wiederum bedingt, dass die Überho­lenden zwei Spuren für das Ein- und Ausscheren im Blick behalten müssten, was sich aufgrund der hohen Geschwin­dig­keiten auf der Autobahn als äußerst schwierig erweisen würde.

Fühlt sich ein Autofahrer von einem Mittel­spur­schleicher genötigt, ist es ihm daher erlaubt, unter Einhaltung eines ausrei­chenden Abstands, die Lichthupe zu betätigen, um den betrof­fenen Fahrer auf sein Fehlver­halten aufmerksam zu machen.

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Quelle: inrlp.de