• Lesedauer:2 min Lesezeit

FFP2-Masken helfen bei Führerscheinprüfung

Viele Menschen sind pandemie- und maskenmüde. Doch Fahrschüler machen sich die Maske in der theore­ti­schen Führer­schein­prüfung zu nutzen.

Führerschein wird aus Brieftasche gezogen. Ob bei der Führerscheinprüfung geschummelt worden ist?

Laut der Bild hat der TÜV Nord festge­stellt, dass Führer­schein­prüf­linge zunehmend schummeln, um ihre theore­tische Führer­schein­prüfung zu bestehen. Sie verstecken eine Kamera in der FFP2-Maske, mit der der Prüfungs­bogen abgefilmt wird. Über einen kaum sicht­baren Kopfhörer erhalten sie dann von einem weiteren Betei­ligten die Antworten.

In den vergan­genen Jahren sei die Zahl der Täuschungs­ma­növer generell bei den Prüfungen gestiegen. Laut der Bild schätzt der TÜV Nord, dass bei jeder 500. Prüfung geschummelt wird. Die Dunkel­ziffer sei aber wahrscheinlich sehr hoch. Der TÜV-Sprecher sagte: „Insgesamt stellen wir eine generelle Steigerung der Täuschungs­ver­suche fest.“

Ordnungs­wid­rig­keiten oder Straf­taten stellen die Manipu­la­ti­ons­ver­suche nicht dar. Sanktio­niert werden die Manipu­la­ti­ons­ver­suche mit einer Sperr­frist. Der Bundesrat hat laut der Bild kürzlich einem Gesetz zugestimmt, nach dem die Fahrschüler für bis zu neun Monate von einer erneuten Prüfung gesperrt werden können. Der TÜV plädiert daher dafür, den Spielraum von Sanktionen auch zu nutzen. Denn „Betrü­ge­reien bei der Fahrprüfung sind mehr als harmlose Schum­me­leien, sondern stellen ein erheb­liches Sicher­heits­risiko für andere Verkehrs­teil­nehmer dar.“

Um in der Zukunft besser gegen den Betrug vorgehen zu können, sollen die Prüfer extra auf die Thematik vorbe­reitet werden, erklärte der TÜV Nord laut Berichten der Bild. 

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: bild.de, tuev-verband.de