In diesen zwei Fällen ist der Einsatz der Lichthupe im Straßenverkehr gestattet
„Dein Tankdeckel ist offen!“, „Fahr zur Seite!“ oder „Ich lasse dich rein!“. Alles Botschaften, die Autofahrer quasi per Lichtstrahl aussenden können. Die Lichthupe kann ein wahrer Icebreaker sein, wenn sie den Nacken des vorausfahrenden Fahrers streift. Aber in welchen Fällen darf sie nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) überhaupt verwendet werden?
Wann darf die Lichthupe zum Einsatz kommen?
In zwei Fällen ist es erlaubt, von der Lichthupe Gebrauch zu machen. Beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie als Warnung vor Gefahren. In Paragraf 16 der StVO heißt es hierzu: „Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder Andere gefährdet sieht.“
Wenn Autofahrer ein anderes Fahrzeug überholen wollen, ist es ihnen erlaubt, außerhalb geschlossener Ortschaften kurz die Lichthupe zu betätigen, um ihre Überholabsicht deutlich zu machen. Vor allem langsame oder große Fahrzeuge können so sicherer passiert werden.
Dies schließt selbstverständlich auch die Autobahn ein, auf der die Lichthupe neben der Warnung vor Gefahren ebenfalls zur Ankündigung des eigenen Überholvorgangs verwendet werden kann. Dabei sollte man jedoch behutsam und sparsam mit der Leuchte umgehen und nicht etwa drängeln und zu dicht auffahren.
Welche Strafen gibt es bei Missbrauch? Wann spricht man von Nötigung?
Denn die falsche Verwendung der Lichthupe im Straßenverkehr wird mit einem Verwarngeld von 5 bis 10 Euro geahndet. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich danach, ob die Lichthupe nur missbräuchlich verwendet wurde oder ob tatsächlich andere Verkehrsteilnehmer behindert oder geblendet wurden.
Besonders teuer und folgenschwer wird es, wenn tatsächlich eine Nötigung mit der Lichthupe nachgewiesen wird. Denn dann handelt es sich um eine Straftat. Je nach Einzelfall drohen hierfür Führerscheinentzug, Fahrverbot, Punkte in Flensburg und sogar Freiheitsstrafen.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn das vorausfahrende Fahrzeug durch Betätigen der Lichthupe über eine längere Strecke gezwungen wird, den linken Fahrstreifen zu räumen oder zu beschleunigen.
Mit Lichthupe vor Blitzern warnen?
Darf ich mit der Lichthupe auf die „Gefahr“ eines Blitzers oder einer Verkehrskontrolle hinweisen? Auch wenn manche sich vor Verkehrskontrollen oder ungefilterten Blitzer-Fotos fürchten – um eine „Gefahrensituation“ handelt es sich nicht. Aus Sicht der Polizei ist sogar das Gegenteil der Fall, da die Kontrollen eher der Entschärfung von Gefahren dienen sollen.
Daher ist es auch nicht gestattet, die Lichthupe als Warnung vor den Ordnungshütern einzusetzen. Streng genommen ist die Warnung vor Blitzern und Polizeikontrollen aber nicht verboten – solange man seinen Scheinwerfer dafür nicht zweckentfremdet.
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