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Kennzeichen gestohlen: was tun?

Jeder weiß: In Deutschland müssen Autos ein gültiges Kennzeichen haben. Ansonsten kann ein Bußgeld die Konse­quenz sein. Doch was tut man, wenn das Nummern­schild abgefallen ist oder gestohlen wurde?

bild nummernschild aus pappe 1

Laut dem Online­portal Straßenverkehrsamt.de gibt es oftmals einen Ermes­sens­spielraum für Autofahrer, die ohne Nummern­schild fahren. Einen Anspruch darauf, dass die Polizei oder gar die Richter ein Auge zudrücken, hat man aller­dings nicht. Daher sollte man auch nicht komplett ohne Kennzeichen fahren und zumindest ein Ersatz­kenn­zeichen nutzen. Geboten ist dann aber immer noch, dass man sich schnellst­möglich ein neues Nummern­schild besorgt. Ein Anwalt des Deutschen Anwalts­vereins (DAV) erklärte dem Service­portal, dass auch ein Behelfs­kenn­zeichen beispiels­weise aus Pappe sowie Zeugen, die den Verlust des origi­nalen Kennzei­chens bestä­tigten, hilfreich sein kann. Hat man kein solches Behelfs­kenn­zeichen, könnte der Verdacht aufkommen, dass man bewusst ohne Nummern­schild unterwegs ist. 

Wer sein Kennzeichen verliert, sollte dies umgehend den Behörden melden. Ist ein Diebstahl der Grund für das fehlende Nummern­schild, erhält man von der Polizei eine dementspre­chende Beschei­nigung. Mit dieser können bei der Zulas­sungs­be­hörde neue Schilder beantragt werden. Hat der Betroffene die Schilder verloren, kann er direkt dorthin gehen, muss aber eine eides­statt­liche Erklärung zum Hergang abgeben. Wer sich unsicher ist, wie die Schilder verschwunden sind, sollte den Verlust immer bei der Polizei anzeigen.

Verlieren Betroffene ihr Kennzeichen im Ausland, sollten sie in jedem Fall die Polizei infor­mieren. Fehlen beide Kennzeichen, darf nicht mehr weiter­ge­fahren werden und das Auto muss gegebe­nen­falls nach Deutschland überführt werden.

Wichtig ist es zudem, die Versi­cherung über den Verlust bezie­hungs­weise Diebstahl in Kenntnis zu setzen. Wird das Kennzeichen nämlich missbräuchlich genutzt und es entsteht ein Unfall mit dem Kennzeichen, kann es sein, dass der Schaden erstmal über die Versi­cherung des Halters läuft.

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Quelle: Straßenverkehrsamt.de