Das gilt auch in Sachen Bußgeldverfahren
In Brandenburg an der Havel bescherten Geschwindigkeitskontrollen der Polizei auf dem Zentrumsring Autofahrern einige Bußgelder. Insgesamt waren 1700 Autofahrer betroffen. Aber ob bei dem Verfahren alles mit rechten Dingen zuging, ist nicht ganz klar.
Der Märkischen Allgemeinen zufolge wurde unter anderem der Autofahrer Bernhard Brückner am 12. November 2021 in der Otto-Sidow-Straße mit 55 km/h geblitzt. Aufgrund von Straßenschäden gilt dort Tempo 30. Das Schild habe er jedoch nicht gesehen, da er als Rechtsabbieger auf die Fußgänger achten musste. Als er den Bußgeldbescheid mit 80 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg bekam, legte der Betroffene Einspruch ein. Er wendete sich zudem mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Ministerium des Innern und für Kommunales in Potsdam.
Die Polizei lehnte den Einspruch ab und argumentierten, dass es keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung gebe, da das Verkehrszeichen mehr als 100 Meter von der Messstelle aufgestellt gewesen war. Aber darum ging es Bernhard Brückner gar nicht. Seiner Meinung nach sei das Problem vielmehr, dass der Blitzer weiter hinten im 30er-Abschnitt vorschriftswidrig aufgestellt war. Da sich das Schild zu nah am 60er-Schuld befand, wären die Tempo 30 wieder aufgehoben worden.
Eigentlich müsste die Polizei mit dem Blitzer 150 Meter Abstand zum Tempo-60-Schild einhalten, so die Märkische Allgemeine. Es seien aber nur 30 Meter Abstand gewesen.
Bernhard Brückner sowie weitere hunderte Fälle landeten schließlich vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel. Die Richterin schlug Bernhard Brückner vor, dass sie die Strafe um den Punkt reduziert, wenn er das Bußgeld zahle.
In einem weiteren Fall, den die Märkische Allgemeine nennt, habe der Betroffene gar nichts zahlen müssen. Die zuständige Richterin stellte das Verfahren ein. Laut Bernhard Brückner werde an besagter Stelle seit einigen Monaten auch nicht mehr geblitzt. Es kann sich also durchaus lohnen, sich zur Wehr zu setzen.
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Quelle: maz-online.de