• Lesedauer:3 min Lesezeit

Das gilt auch in Sachen Bußgeldverfahren

In Brandenburg an der Havel bescherten Geschwin­dig­keits­kon­trollen der Polizei auf dem Zentrumsring Autofahrern einige Bußgelder. Insgesamt waren 1700 Autofahrer betroffen. Aber ob bei dem Verfahren alles mit rechten Dingen zuging, ist nicht ganz klar.

bild nur wer sich wehrt hat eine chance auf erfolg 1

Der Märki­schen Allge­meinen zufolge wurde unter anderem der Autofahrer Bernhard Brückner am 12. November 2021 in der Otto-Sidow-Straße mit 55 km/h geblitzt. Aufgrund von Straßen­schäden gilt dort Tempo 30. Das Schild habe er jedoch nicht gesehen, da er als Rechts­ab­bieger auf die Fußgänger achten musste. Als er den Bußgeld­be­scheid mit 80 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg bekam, legte der Betroffene Einspruch ein. Er wendete sich zudem mit einer Fachauf­sichts­be­schwerde an das Minis­terium des Innern und für Kommu­nales in Potsdam. 

Die Polizei lehnte den Einspruch ab und argumen­tierten, dass es keine Anhalts­punkte für eine fehler­hafte Messung gebe, da das Verkehrs­zeichen mehr als 100 Meter von der Messstelle aufge­stellt gewesen war. Aber darum ging es Bernhard Brückner gar nicht. Seiner Meinung nach sei das Problem vielmehr, dass der Blitzer weiter hinten im 30er-Abschnitt vorschrifts­widrig aufge­stellt war. Da sich das Schild zu nah am 60er-Schuld befand, wären die Tempo 30 wieder aufge­hoben worden.

Eigentlich müsste die Polizei mit dem Blitzer 150 Meter Abstand zum Tempo-60-Schild einhalten, so die Märkische Allge­meine. Es seien aber nur 30 Meter Abstand gewesen.

Bernhard Brückner sowie weitere hunderte Fälle landeten schließlich vor dem Amtsge­richt Brandenburg an der Havel. Die Richterin schlug Bernhard Brückner vor, dass sie die Strafe um den Punkt reduziert, wenn er das Bußgeld zahle.

In einem weiteren Fall, den die Märkische Allge­meine nennt, habe der Betroffene gar nichts zahlen müssen. Die zuständige Richterin stellte das Verfahren ein. Laut Bernhard Brückner werde an besagter Stelle seit einigen Monaten auch nicht mehr geblitzt. Es kann sich also durchaus lohnen, sich zur Wehr zu setzen.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: maz-online.de