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Richter fällen Urteil zum aufge­setzten Parken in der Hansestadt

Nach monate­langem Streit zwischen SPD und Grünen hat das Oberver­wal­tungs­ge­richt (OVG) in Bremen laut Infor­ma­tionen von BILD.de am Freitag nun eine Entscheidung in der Gehweg-Parken-Frage gefällt. So muss die Straßen­ver­kehrs­be­hörde zwar grund­sätzlich gegen Autofahrer vorgehen, die ihr Fahrzeug auf dem Gehweg abstellen, hat dabei aber auch einen Ermessensspielraum.

In Bremen parkten viele Fahrzeuge auf dem Gehweg, nun urteilte das Gericht.
Bilanol / shutterstock.com

Grüne vs. SPD

Verkehrs­se­na­torin Maike Schaefer von den Grünen und Innen­se­nator Ulrich Mäurer von der SPD hatten heftig über eine Neure­gelung des aufge­setzten Parkens im Bremer Stadt­gebiet debat­tiert. Auf einer Beirats­sitzung im betrof­fenen Stadtteil Findorff entschied man sich schließlich für Mäurers vorge­schla­genes Konzept eines „Parkfriedens“. Demnach sollte das Gehweg­parken nur dann erlaubt werden, wenn niemand dadurch behindert wird.

OVG mit salomo­ni­scher Entscheidung

Ob dieser Vorschlag juris­tisch haltbar ist, wurde in der Folge vom Bremer Oberver­wal­tungs­ge­richt geprüft. Dessen Richter kamen zu der Entscheidung, dass die Stadt bei Parkver­stößen dieser Art einschreiten müsse, aber gleich­zeitig einen Ermes­sens­spielraum habe.

Konkret bedeutet dies, dass die Behör­den­mit­ar­beiter einen parkenden Autofahrer erst bei einer verblei­benden Gehweg­breite von unter 1,50 Meter sanktio­nieren müssen. Darüber hinaus schlug das Gericht den Behörden vor, Problem­stellen im gesamten Stadt­gebiet zu ermitteln, um ein übergrei­fendes Konzept zu erarbeiten, das aber auch die indivi­du­ellen Gegeben­heiten berück­sichtigt. Auch das Aufstellen von Verbots­schildern wäre eine sinnvolle Maßnahme.

Zufrie­denheit in beiden politi­schen Lagern

Im Gespräch mit BILD.de zeigten sich beide Parteien zufrieden mit dem Urteils­spruch. So sagte Mäurer: „Das Gericht hat in seiner Entscheidung anerkannt, dass man angesichts begrenzter Ressourcen Schritt für Schritt vorgehen muss. Mit dieser Entscheidung haben wir gute Orien­tie­rungs­punkte in der Hand, um endlich ins gemeinsame Handeln zu kommen.

Schaefer hingegen betonte den Sanktio­nie­rungs­cha­rakter der Entscheidung: „Das Oberver­wal­tungs­ge­richt bestätigt in seinem Urteil, dass das aufge­setzte Parken in vielen Bremer Wohnquar­tieren oftmals illegal ist. Insbe­sondere wenn durch das aufge­setzte Parken auf den Gehwegen nicht mehr genügend Platz für einen ungehin­derten Verkehr von Fußgängern verbleibt.“

Bußgelder bei Parkverstößen

Wer auf dem Geh- oder Radweg parkt, muss mit empfind­lichen Strafen rechnen. Im Zuge der Novel­lierung des Bußgeld­ka­talogs im Oktober 2021 wurden die Sanktionen noch einmal verschärft. So bringt verbots­wid­riges Parken auf dem Geh- und Radweg eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro und einen Punkt in Flensburg mit sich.

Wer dabei andere Verkehrs­teil­nehmer behindert oder länger als eine Stunde falsch parkt, muss 70 Euro zahlen. Beides zusammen kostet 80 Euro. Bei Gefährdung fallen ebenfalls 80 Euro an und kommt es zu einem Unfall, muss der Verur­sacher neben dem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.

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Quelle: Bild.de