Behörden in Gera warnen Autofahrer vor Betrugsmasche mit falschem QR-Code
Die Landespolizeiinspektion Gera warnt vor gefälschten Verwarngeldbescheiden, die derzeit im Umlauf sind. Autofahrer, die kürzlich einen angeblichen Bescheid erhalten haben, sollten diesen nicht sofort bezahlen. Auch gefälschte Knöllchen sind kein neues Phänomen. Ähnliche Fälle gab es in den vergangenen Jahren in ganz Deutschland. Lesen Sie daher hier, wie man sich davor schützen kann.
Frei erfundener Geschwindigkeitsverstoß
Der Fall eines 45-jährigen Mannes aus Gera hatte die Thüringer Polizeibehörden sensibilisiert. Er erhielt ein Schreiben des angeblichen „Regierungspräsidiums für Gera“. Darin wurde ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, für die er ein Verwarngeld zahlen sollte.
Der angebliche Tempoverstoß war jedoch frei erfunden und Teil einer bekannten Betrugsmasche. Damit diese funktionierte, ließen sich die Täter einiges einfallen: Nur über einen auf dem gefälschten Verwarngeldbescheid abgebildeten QR-Code sollten die Zahlungsinformationen abrufbar gewesen sein.
Darüber hinaus habe sich auf dem Brief ein sehr unscharfes Blitzerfoto befunden. Darauf war zwar kaum etwas zu erkennen. Es sollte aber dazu beitragen, den Anschein eines echten Bescheides zu erwecken.
Nicht sofort bezahlen: Erst genau prüfen
Aus diesem Grund rät die Polizei in Gera aktuell dazu, vermeintliche Verwarn- oder Bußgeldbescheide nicht sofort zu bezahlen und die Echtheit der Briefe genau zu prüfen. Noch handele es sich um Einzelfälle. Um QR-Codes unbekannter Herkunft sollte man aber generell einen großen Bogen machen.
Diese können zu Phishing-Websites führen oder den unbemerkten Download von Schadsoftware auslösen. Betroffene werden außerdem gebeten, sich mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Fake-Knöllchen sind keine Neuheit
Gefälschte Strafzettel sind keine neue Form des Betrugs. Bereits im vergangenen Jahr trieb ein Knöllchen-Fälscher in der Stadt Leipzig sein Unwesen. Insgesamt 14 Autofahrer fielen auf die unechten Park-Strafzettel des ehemaligen Busfahrers Marco N. herein.
Dieser war laut eigener Aussage vor Gericht aus Wut vor einer 30-Euro-Parkstrafe dazu übergegangen, selbst gefertigte Strafzettel an die Scheiben anderer Autos zu kleben. Dort waren allerdings nicht die Kontodaten des Ordnungsamts, sondern seine eigenen Zahlungsdaten angegeben.
Das Blendwerk des Leipzigers blieb allerdings nicht lange unbemerkt. Während der Mann seine übliche Runde durch den Sachsenpark drehte und nach Fahrzeugen ohne Parkscheibe Ausschau hielt, fiel er einem Polizisten auf und wurde auf frischer Tat ertappt. Er wurde schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt.
Woran erkennt man gefälschte Strafzettel oder Bescheide?
Insbesondere wenn sich Rechtschreibfehler oder ungeschickte Formulierungen auf dem Strafzettel finden, sollten Betroffene alarmiert sein. Auch beim geringsten Betrugsverdacht empfiehlt es sich, den Strafzettelaussteller, die Stadt oder die Polizei zu kontaktieren.
Zwar kann man auch von einem privaten Unternehmen ein Knöllchen mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, das ist aber lediglich auf privaten Grundstücken wie Supermarktparkplätzen üblich. Im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt die eigentliche Zustellung des Bescheids an den Fahrzeughalter in der Regel per Post.
Auch hier ist eine kritische Durchsicht des Schreibens mit Blick auf die Details wichtig. Fehlt das entsprechende Aktenzeichen oder sind die Angaben zu Tatzeit und Tatort unzutreffend, sollte mit der Begleichung der Rechnung gewartet und anwaltliche Rat gesucht werden. Auch fehlende oder unvollständige Rechtsbehelfsbelehrungen können Bescheide anfechtbar machen.
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Quelle: inside-digital.de