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Behörden in Gera warnen Autofahrer vor Betrugs­masche mit falschem QR-Code

Die Landes­po­li­zei­in­spektion Gera warnt vor gefälschten Verwarn­geld­be­scheiden, die derzeit im Umlauf sind. Autofahrer, die kürzlich einen angeb­lichen Bescheid erhalten haben, sollten diesen nicht sofort bezahlen. Auch gefälschte Knöllchen sind kein neues Phänomen. Ähnliche Fälle gab es in den vergan­genen Jahren in ganz Deutschland. Lesen Sie daher hier, wie man sich davor schützen kann.

Polizei warnt: Vorsicht vor gefälschten Verwarngeldbescheiden!
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Frei erfun­dener Geschwindigkeitsverstoß

Der Fall eines 45-jährigen Mannes aus Gera hatte die Thüringer Polizei­be­hörden sensi­bi­li­siert. Er erhielt ein Schreiben des angeb­lichen „Regie­rungs­prä­si­diums für Gera“. Darin wurde ihm eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung vorge­worfen, für die er ein Verwarngeld zahlen sollte.

Der angeb­liche Tempo­verstoß war jedoch frei erfunden und Teil einer bekannten Betrugs­masche. Damit diese funktio­nierte, ließen sich die Täter einiges einfallen: Nur über einen auf dem gefälschten Verwarn­geld­be­scheid abgebil­deten QR-Code sollten die Zahlungs­in­for­ma­tionen abrufbar gewesen sein.

Darüber hinaus habe sich auf dem Brief ein sehr unscharfes Blitzerfoto befunden. Darauf war zwar kaum etwas zu erkennen. Es sollte aber dazu beitragen, den Anschein eines echten Bescheides zu erwecken.

Nicht sofort bezahlen: Erst genau prüfen

Aus diesem Grund rät die Polizei in Gera aktuell dazu, vermeint­liche Verwarn- oder Bußgeld­be­scheide nicht sofort zu bezahlen und die Echtheit der Briefe genau zu prüfen. Noch handele es sich um Einzel­fälle. Um QR-Codes unbekannter Herkunft sollte man aber generell einen großen Bogen machen.

Diese können zu Phishing-Websites führen oder den unbemerkten Download von Schad­software auslösen. Betroffene werden außerdem gebeten, sich mit der örtlich zustän­digen Polizei­dienst­stelle in Verbindung zu setzen.

Fake-Knöllchen sind keine Neuheit

Gefälschte Straf­zettel sind keine neue Form des Betrugs. Bereits im vergan­genen Jahr trieb ein Knöllchen-Fälscher in der Stadt Leipzig sein Unwesen. Insgesamt 14 Autofahrer fielen auf die unechten Park-Strafzettel des ehema­ligen Busfahrers Marco N. herein.

Dieser war laut eigener Aussage vor Gericht aus Wut vor einer 30-Euro-Parkstrafe dazu überge­gangen, selbst gefer­tigte Straf­zettel an die Scheiben anderer Autos zu kleben. Dort waren aller­dings nicht die Konto­daten des Ordnungsamts, sondern seine eigenen Zahlungs­daten angegeben.

Das Blendwerk des Leipzigers blieb aller­dings nicht lange unbemerkt. Während der Mann seine übliche Runde durch den Sachsenpark drehte und nach Fahrzeugen ohne Parkscheibe Ausschau hielt, fiel er einem Polizisten auf und wurde auf frischer Tat ertappt. Er wurde schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt.

Woran erkennt man gefälschte Straf­zettel oder Bescheide?

Insbe­sondere wenn sich Recht­schreib­fehler oder ungeschickte Formu­lie­rungen auf dem Straf­zettel finden, sollten Betroffene alarmiert sein. Auch beim geringsten Betrugs­ver­dacht empfiehlt es sich, den Straf­zet­tel­aus­steller, die Stadt oder die Polizei zu kontaktieren.

Zwar kann man auch von einem privaten Unter­nehmen ein Knöllchen mit einer Zahlungs­auf­for­derung erhalten, das ist aber lediglich auf privaten Grund­stücken wie Super­markt­park­plätzen üblich. Im öffent­lichen Straßen­verkehr erfolgt die eigent­liche Zustellung des Bescheids an den Fahrzeug­halter in der Regel per Post.

Auch hier ist eine kritische Durch­sicht des Schreibens mit Blick auf die Details wichtig. Fehlt das entspre­chende Akten­zeichen oder sind die Angaben zu Tatzeit und Tatort unzutreffend, sollte mit der Beglei­chung der Rechnung gewartet und anwalt­liche Rat gesucht werden. Auch fehlende oder unvoll­ständige Rechts­be­helfs­be­leh­rungen können Bescheide anfechtbar machen.

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Quelle: inside-digital.de