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Warum der Handel mit Punkten aus Flensburg so schwer zu ahnden ist

Flensburg, das „Tor zum Norden“ und zum Fahrverbot? Nicht unbedingt, denn ein Schlupfloch im Gesetz ermög­licht es „Stroh­männern“ und Verkehrs­sündern immer noch, mit ihren Straf­punkten Handel zu treiben. Automo­bil­ver­bände sehen hier keinen recht­lichen Handlungs­bedarf, die Gewerk­schaft der Polizei und ein Arbeits­kreis auf dem Deutschen Verkehrs­ge­richtstag hingegen schon.

Punktehandel: Fahrverbot umgehen leicht gemacht?
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Blühender Punkte­handel im Netz

Agenturen, die Punkte­handel anbieten, sind nicht schwer zu finden. Die Suchworte „Flensburg“ und „Punkte­handel“ reichen bereits aus, um prominent platzierte Anzeigen für die „Übernahme“ von Straf­punkten aus der Verkehrs­sün­der­kartei in Schleswig-Holstein zu finden.

Laut focus.de hängt der Preis für diese „Agentur­leistung“ von der Art des Verstoßes und der Höhe der Überschreitung ab. Anbieter verlangen für ihre Dienste zwischen mehreren hundert bis zu zweitausend Euro.

Ein Blick in die „Strohmann“-Datenbank genügt

Wie wird die Geset­zes­lücke konkret ausge­nutzt? Die Agenturen verfügen über ein Netzwerk an „Stroh­männern“, die bereit sind, Punkte oder Fahrverbote gegen Bezahlung zu „übernehmen“. Wendet man sich vertrau­ensvoll an einen solchen Anbieter, sucht dieser nach einem Beratungs­ge­spräch eine Person aus der eigenen Datenbank heraus, die in Aussehen, Alter und Geschlecht annähernd mit dem Anfra­genden übereinstimmt.

Im Anschluss meldet sich der „Strohmann“ bei der Polizei und gibt an, am Steuer gesessen zu haben. Das ist auch heute noch möglich, da Personen auf Blitzer-Fotos in vielen Fällen nicht eindeutig identi­fi­ziert werden können und kleinere Unter­schiede im Bußgeld­ver­fahren selten auffallen.

Verfolgung von Punkte­händlern gestaltet sich schwierig

Für Siegfried Brockmann, Leiter der Unfall­for­schung beim Gesamt­verband der Deutschen Versi­che­rungs­wirt­schaft, ist der Punkte­handel eine „irre Sauerei“. Insbe­sondere Fahrer, denen der Entzug der Fahrerlaubnis mit dem achten Punkt droht, würden auf ihn zurückgreifen.

Dabei seien die Straf­punkte oft die einzige Möglichkeit, Verkehrs­rowdys zu sanktio­nieren. Eine gesetz­liche Anpassung in Form eines neuen Straf­tat­be­standes könne Tätern das Leben schwer machen. Zum vollstän­digen Erliegen würde der Handel laut Brockmann aber nicht kommen, da die Verfolgung einen großen zeitlichen und perso­nellen Aufwand voraussetzt.

Straf­tat­be­stände werden umgangen

Aus recht­licher Sicht ist eine Ahndung dieser Behör­den­täu­schung so schwierig, da hier Straf­tat­be­stände geschickt umgangen werden. Gibt ein „Strohmann“ an, der Fahrer gewesen zu sein, handelt es sich weder um eine falsche Verdäch­tigung noch um das Vortäu­schen einer Straftat, da es sich bei den Verkehrs­ver­stößen um Ordnungs­wid­rig­keiten handelt. Fällt die Täuschung auf, können Täter laut ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe nur auf dieser Grundlage verfolgt werden.

Rund 5.000 Fahrer im Jahr stehen kurz vorm Fahrverbot

Genaue Zahlen, welche die Dimension des Punkte­handels veran­schau­lichen könnten, gebe es laut Schäpe nicht. Poten­ziell stehen jedes Jahr insgesamt 5.000 Menschen in Deutschland vor ihrem achten Punkt in Flensburg: „Das sind die Unbelehr­baren, die eine große Gefahr für die Verkehrs­si­cherheit darstellen“, so der Rechtsexperte.

Eine Anpassung der Rechtslage in Form eines neuen Straf­tat­be­stands halten der Allge­meine Deutsche Automo­bilclub ebenso wie der Deutsche Anwalt­verein aller­dings nicht für notwendig. Es gebe durchaus Mittel und Wege, gegen Behör­den­trickser vorzu­gehen, etwa auf Grundlage von Falsch­aus­sagen oder mittels einer Fahrten­buch­auflage.

Gewerk­schaft der Polizei: Unfälle sind keine Begleiterscheinung

Die Gewerk­schaft der Polizei ist im Gegensatz dazu für eine Schließung des Schlupf­lochs. Nur effektive Sanktionen und ausgiebige Kontrollen ermög­lichen es, Geschwin­dig­keits­ver­stöße und anderes Fehlver­halten im Verkehr zu ahnden. Unfälle seien keine Begleit­erscheinung des Straßen­ver­kehrs und ließen sich in der Regel immer auf den Faktor Mensch zurückführen.

Deutscher Verkehrs­ge­richtstag disku­tiert Punktehandel

Auch der Deutsche Verkehrs­ge­richtstag in Goslar widmet sich der Fragen nach der Bekämpfung des Punkte­handels. Professor Peter König, früher Richter am Bundes­ge­richtshof, leitet den entspre­chenden Arbeits­kreis des Verkehrs­rechts­kon­gresses und hält eine Änderung seitens des Gesetz­gebers für nötig: „Aufgabe des Arbeits­kreises wird es sein, eine Empfehlung zu entwerfen, ob der Gesetz­geber aufge­fordert wird, Sankti­ons­vor­schriften entweder im Straf­recht oder im Ordnungs­wid­rig­kei­ten­recht einzuführen.“

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Quellen: tagesschau.de, focus.de, mdr.de