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Gesetz­entwurf für Rauch­verbot im Auto auf den Weg gebracht

Während man in Restau­rants und Bars vor die Tür gehen muss, ist das Rauchen im Auto hierzu­lande nach wie vor erlaubt. Doch das soll sich jetzt ändern! Zumindest, wenn Kinder oder Schwangere mit an Bord des Fahrzeugs sind. So beschloss der Bundesrat am vergan­genen Freitag einen entspre­chenden Gesetz­entwurf im Bundestag einzubringen.

Autoinnenraum wo das Rauchen verboten werden soll.

Vierstellige Bußgeld­strafen

Sollten die Änderungen im Bundes­nicht­rau­cher­schutz­gesetz (BNicht­rSchG) greifen, könnte es bei Zuwider­handlung teuer werden. Das Bußgeld für Verkehrs­teil­nehmer, die im Beisein von Kindern und schwan­geren Frauen rauchen, würde sich dann auf 500 bis 3.000 Euro belaufen. Die Bußgeld­zahlung wäre auch beim Rauchen mit geöff­netem Fenster oder Schie­bedach fällig. Geraucht werden dürfte lediglich in Cabrios mit komplett geöff­netem Verdeck.

Erschre­ckende Zahlen

Als Begründung für die neuen Maßnahmen werden die schäd­lichen Folgen des Passiv­rau­chens angeführt. So verweist der Bundesrat in seinem Gesetz­entwurf auf weltweit jährlich 166.000 Kinder, die infolge des Einatmens von Zigaret­ten­rauch sterben würden.

Da die Passiv­rauch­kon­zen­tration in einer Fahrzeug­kabine extrem hoch sei, wären die Schäden für Minder­jährige und Ungeborene dort besonders gravierend. Das Deutsche Krebs­for­schungs­zentrum schätzt die Zahl der Minder­jäh­rigen, die in Deutschland Zigaret­ten­rauch im Auto ausge­setzt sind, auf derzeit rund eine Million. Andere EU-Länder wie Öster­reich, Italien und Frank­reich haben bereits reagiert und Gesetze zum Passivrauch-Schutz von Minder­jäh­rigen in Fahrzeugen verabschiedet.

Rauch­verbot Reloaded

Die Idee für das Rauch­verbot im Auto ist nicht neu. Bereits im Jahr 2019 hatte die Länder­kammer das Thema zur Sprache gebracht. Aufgrund des für den Bundestag geltenden Diskon­ti­nui­täts­prinzips werden jedoch keine Gesetz­ent­würfe der vorhe­rigen Legis­la­tur­pe­riode übernommen, sondern müssen neu einge­bracht werden. Nun liegt es in der Entschei­dungs­gewalt des Bundes­tages, ob er den erneut vorlie­gende Entwurf aufgreifen will.

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Quellen: bundesrat.de, auto-motor-und-sport.de