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Wann beim Rückwärts­fahren ein Bußgeld fällig wird

Eine Verkehrs­vor­schrift mit Klärungs­bedarf: Nicht jedem Autofahrer ist die korrekte Vorge­hens­weise beim Rückwärts­fahren in allen Details bekannt. Auch, dass bei Zuwider­handlung ein saftiges Bußgeld droht, wird Betrof­fenen oft erst im Nachhinein bewusst. Worauf man beim Einlegen des Rückwärts­gangs daher unbedingt achten sollte, erfahren Sie hier.

bild wann ist rueckwaertsfahren verboten
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Eine Frage der Geschwindigkeit

Rückwärts­fahren ist vor allem dann ein Thema, wenn man einparken oder wenden möchte. Hierbei ist es unerlässlich, auf das Tempo­limit zu achten. Genauer gesagt, schreibt die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) grund­sätzlich Schritt­ge­schwin­digkeit vor, um der erhöhten Unfall­gefahr Rechnung zu tragen.

Zwar legt die StVO nicht exakt fest, wie viele Kilometer pro Stunde bei Schritt­ge­schwin­digkeit erlaubt sind, weshalb entspre­chende Fälle häufig vor Gericht verhandelt werden. Dennoch liegt der Mittelwert gemäß aktueller Recht­spre­chung gerade mal zwischen 5 und 15 km/h.

Die Tücken der Technik

Ein häufiges Problem für Autofahrer: Die Technik vieler Fahrzeuge ermög­licht auch beim Rückwärts­fahren deutlich schneller zu fahren, als erlaubt. Ist etwa ein Automa­tik­ge­triebe verbaut, sind mehr als 40 km/h im Rückwärtsgang keine Seltenheit und damit meilenweit entfernt von Schrittgeschwindigkeit.

Wann Rückwärts­fahren verboten ist

Darüber hinaus gibt es Verkehrs­si­tua­tionen, in denen Rückwärts­fahren komplett verboten ist. So ist das Schalten in den Rückwärtsgang in Fahrt­richtung sowie an unüber­sicht­lichen Stellen untersagt. Auch muss ausge­schlossen sein, dass der Vorgang den Verkehr gefährden könnte. Auf der Autobahn ist Rückwärts­fahren grund­sätzlich tabu. Das gilt auch für den Seiten­streifen sowie für Ein- und Ausfahrten.

Das sagt der Bußgeldkatalog

Wer beim Rückwärts­fahren gegen das Gesetz verstößt, muss mit unter­schiedlich hohen Sanktionen rechnen. Verletzt ein Autofahrer etwa die allge­meine Sorgfalts­pflicht, fällt ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 35 Euro an. Bei Gefährdung wird daraus ein Bußgeld von 80 Euro. Obendrein wird, wie bei den folgenden bußgeld­re­le­vanten Verstößen, ein Punkt in Flensburg verhängt.

Im Falle eines Unfalls steigt das Bußgeld auf 100 Euro an. Rückwärts­fahren in Ein- oder Ausfahrten einer Autobahn kostet hingegen 75 Euro und wer auf einem Seiten­streifen den Rückwärtsgang einlegt, muss mit 130 Euro rechnen.

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Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

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Quelle: fehmarn24.de