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Langsames Fahren auf der Mittelspur

Sie sorgen oftmals auf der Autobahn für Ärger: die Mittel­spur­schleicher. Umgangs­sprachlich werden so Verkehrs­teil­nehmer bezeichnet, die auf einer Autobahn mit mindestens drei Spuren stetig mit einer niedrigen Geschwin­digkeit in der Mitte fahren und damit den Verkehr behindern. Doch mit welcher Strafe müssen Mittel­spur­schleicher rechnen?

Schleicher auf der Mittelspur

Diese Strafen drohen Mittelspurschleichern

Generell gilt auf der Autobahn nach § 2 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) das Rechts­fahr­gebot. Doch nicht selten sieht man auf der Autobahn Autofahrer, die scheinbar noch nie etwas davon gehört haben und dauerhaft auf der mittleren Spur schleichen. Dies stört nicht nur den Verkehr, sondern kann auch Bußgelder mit sich bringen. Halten sich Verkehrs­teil­nehmer und damit auch die Mittel­spur­schleicher nicht an das Rechts­fahr­gebot, drohen Ihnen 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, wenn sie den Verkehr behindern. Kommt es zudem auch noch zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. Doch in welchen Fällen dürfen Autofahrer nun auf der mittleren Spur bleiben und in welchen nicht?

In § 7 Abs. 3c StVO heißt es:

„Sind außerhalb geschlos­sener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekenn­zeichnet, dürfen Kraft­fahr­zeuge, abwei­chend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durch­gängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlos­sener Ortschaften Lastkraft­wagen mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraft­fahr­zeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Links­ab­biegens einordnen.“

Befindet sich also nur hin und wieder ein Fahrzeug auf der rechten Spur, dürfen Verkehrs­teil­nehmer auf der Mittelspur bleiben. In allen anderen Fällen nicht.

Welches Verhalten ist bei Mittel­spur­schlei­chern ratsam?

Grund­sätzlich gilt wie immer im Straßen­verkehr: Bleiben Sie ruhig. Unüber­legte Handlungen sind in einem solchen Fall nicht ratsam und können Konse­quenzen haben. Versuchen Sie den Mittel­spur­schleicher entspannt zu überholen. Drängeln Sie nicht und überholen Sie auch nicht rechts. Anderen­falls drohen Ihnen Sanktionen.

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