• Lesedauer:3 min Lesezeit

In Essenbach entscheidet eine KI, wer grünes, gelbes oder rotes Licht bekommt

„Ampel der Zukunft“? In der nieder­baye­ri­schen Gemeinde Essenbach hat in dieser Woche die Testphase für eine neue Licht­zei­chen­anlage begonnen. Sie ist mit zahlreichen Sensoren und Kameras ausge­stattet und wird per KI-Technologie gesteuert. Der Freistaat inves­tiert nach eigenen Angaben rund 100.000 Euro in das Projekt, das den Verkehr schneller und flüssiger machen soll.

Smarte Signalanlage: Endlich eine Ampel mit Köpfchen
Shotmedia / shutterstock.com

Verkehrs­mi­nister stellt „Ampel der Zukunft“ vor

Erst in dieser Woche hat der Bayerische Staats­mi­nister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter (CSU), die intel­li­gente Signal­anlage in Essenbach vorge­stellt. Zu den wichtigsten Features bei der smarten Freigabe des Verkehrs gehören eine Abbiege-Assistenz, Vorfahrt für Einsatz­fahr­zeuge sowie automa­tische Grünphasen mittels Kameraerfassung.

Einsatz­fahr­zeuge können Grünphasen anfordern

Fahrzeuge der Polizei, Kranken­wagen oder Lösch­fahr­zeuge in Essenbach sollen mithilfe der Technik sofortige Grünphasen anfordern können. Dadurch soll die Fahrzeit zum Einsatzort effektiv verkürzt werden. In der Presse­mit­teilung des Staats­mi­nis­te­riums wird diese Funktion „Blaulicht­prio­ri­sierung“ genannt.

Mehr Sicherheit auch für Radfahrer

Auch Fahrrad­fahrern verspricht die intel­li­gente Ampel Verbes­se­rungen. Gerade beim Abbiegen kommt es immer wieder zu verhee­renden Unfällen, wenn man von motori­sierten Verkehrs­teil­nehmern übersehen wird. Ein Kolli­si­ons­warner, der KI- und kamera­ge­stützt arbeitet, soll hier Abhilfe schaffen. Ein gelbes Blink­licht am Mast der Ampel warnt vor der Gefahr eines Zusammenstoßes.

Außerdem verfügt die Säule zusätzlich über einen Sensor, der die Geschwin­digkeit eines sich annähernden Radfahrers ermitteln kann. Das System ist dann in der Lage, eine Empfehlung zur Drosselung oder Erhöhung des Tempos zu geben, um die Straße noch bei Grün überqueren zu können. Dies geschieht mithilfe eines Radardetektors.

Bayern­weiter Einsatz?

Ziel des Pilot­pro­jektes ist es nach Angaben des Bayeri­schen Staats­mi­nis­te­riums, Erkennt­nisse zu gewinnen, inwieweit die smarte Technik auch im gesamten Bundesland verwendet werden könnte. Auch der effektive Einsatz an Unfall­schwer­punkten ist im Gespräch. Insgesamt sechs Ampel­tech­no­logien werden hierzu erprobt.

In der nordrhein-westfälischen Stadt Hamm wurden die KI-Ampeln bereits vergan­genes Jahr getestet. Das Fazit fiel insbe­sondere für Fußgänger und Radfahrer positiv aus: Laut einem Sprecher der Stadt soll die smarte Licht­zei­chen­anlage den Verkehr besser und komfor­tabler abgewi­ckelt haben. Es sei bereits geplant, die Testphase zu verlängern und neue Geräte einzusetzen.

Freistaat räumt Daten­schutz­be­denken aus

Dabei soll laut Angaben des Minis­te­riums der Daten­schutz zu jedem Zeitpunkt gewähr­leistet sein. Die intel­li­gente Licht­si­gnal­anlage hätte keine Erfassung oder Speicherung von Personen oder Kfz-Kennzeichen zur Folge.

Die daten­schutz­rechtlich relevante Speicherung perso­nen­be­zo­gener Daten ist häufig der Knack­punkt neuer Verkehrs­tech­no­logien. So schei­terte etwa die Ausweitung von Pilot­pro­jekten wie Section Control oder von Monocam-Systemen in Deutschland gerade an der Speicherung solcher Daten bezie­hungs­weise an der fehlenden Rechts­grundlage dafür.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: br.de, stmb.bayern.de