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Führerschein-Umtausch

Wer hätte das gedacht? Auch wenn viel bürokra­tische Prozesse in Deutschland noch mit Stift und Papier erledigt werden müssen, können Sie den Umtausch des Führer­scheins in vielen Fällen bequem von zu Hause online beantragen. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert.

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Autofahrer, die ihren Führer­schein in den EU-Kartenführerschein umtau­schen möchten, können dies oftmals online beantragen. Focus Online hat kürzlich die wichtigsten Punkte zum Führerschein-Umtausch zusammengefasst. 

Wer seinen Führer­schein bis zu welchem Jahr umtau­schen muss, hängt vom Geburts­datum des Besitzers ab. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, musste seinen Führer­schein schon bis zum 19.01.2022 eintau­schen. Die anderen Jahrgänge folgen. Laut Focus Online werden meistens zudem nur Führer­scheine der Klasse 1, 1a und 1b sowie 2, 4 und 5 umgeschrieben. Bei Klasse 2 sei das üblicher­weise nicht der Fall.

Je nach Behörden variieren die Angaben, die Sie zum Führer­schein machen müssen. In den meisten Fällen handelt es sich aller­dings folgende Angaben:

  • das Ausstellungsland, 
  • das Ausstellungsdatum, 
  • die Ausstellungsbehörde, 
  • die Führerscheinnummer, 
  • die Listennummer, 
  • die Führer­schein­klassen sowie 
  • das Datum der Erteilung des Dokumentes. 

Für den Umtausch notwendig ist das Einschicken des alten Führer­scheins sowie eines biome­tri­schen Passbildes. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt dann von der zustän­digen Behörde ab. Oftmals ist es zudem möglich, die Kosten für den Umtausch von ungefähr 25 bis 30 Euro online im Voraus zu bezahlen, so Focus Online.

Wichtig ist, dass nicht alle Behörden den Online-Umtausch anbieten. Infor­mieren Sie sich also bitte bei ihrer zustän­digen Behörde vorab.

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Quelle: praxistipps.focus.de