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Kraftfahrt-Bundesamt prüft Teslas Spurwechselfunktion

Tesla bietet mit der Autopilot-Funktion auch einen Spurwech­se­las­sis­tenten an. Mögli­cher­weise ist dieser in Europa aber gar nicht zulässig. Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft dies nun.

bild spurwechselassistent von tesla koennte unzulaessig sein 1

Es gibt immer mehr Fahrzeu­g­as­sis­tenz­systeme. Viele der autonomen Funktionen sind in Deutschland aber gar nicht zugelassen. Die Bild am Sonntag hat laut golem.de darüber berichtet, dass jetzt auch die Spurwech­sel­funktion unter Verdacht steht, nicht zulässig zu sein.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat demzu­folge ein Prüfver­fahren eröffnet. Näheres gibt es aller­dings noch nicht dazu. Sollte sich heraus­stellen, dass die Funktion nicht erlaubt ist, könnte dies ein Software­update zur Folge haben.

Die Funktion ist laut mobilegeeks.de Teil des Full-Self-Driving-Pakets und dient dazu, automa­tisch zu überholen und sich in den fließenden Verkehr einzu­ordnen. Sowohl die Geschwin­digkeit als auch die Verkehrslage werden dafür berück­sichtigt. Die Überhol­vor­gänge werden zuvor angekündigt. So hat der Fahrer immer die Möglichkeit, ins Geschehen einzugreifen.

Laut golem.de habe die Bild am Sonntag zudem darüber berichtet, dass das Kraftfahrt-Bundesamt neben Tesla auch die nieder­län­dische Zulas­sungs­be­hörde RDW zur gemein­samen Absprache kontak­tiert hat. Diese sind für die EU-Gesamtfahrzeuggenehmigungen zuständig.

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Quellen: golem.de, mobilegeeks.de