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Oberlan­des­ge­richt entscheidet für die Kommune und gegen den Blitzer-Dienstleister

Im Rechts­streit mit einem privaten Blitzer-Unter­nehmen geht die hessische Stadt Wetter nach einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Brandenburg als Sieger hervor. So muss die Kommune laut Infor­ma­tionen der Oberhes­si­schen Presse die von der German Radar GmbH gefor­derten 238.000 Euro Schadens­ersatz nun doch nicht bezahlen.

Langjähriger Blitzer-Prozess endet nun, ob weitere Autos von Blitzern dorf erwischt werden ist offen.
P. Qvist//shutterstock.com

Der Weg durch die Instanzen

Nachdem das Oberlan­des­ge­richt Frankfurt im Jahr 2019 entschieden hatte, dass Kommunen die hoheit­liche Aufgabe von Geschwin­dig­keits­mes­sungen in die eigenen Hände nehmen müssen, kündigte die Stadt Wetter den Vertrag mit dem Blitzer-Dienstleister aus Brandenburg. Dieser ging vor das Landge­richt Cottbus und bekam zunächst Recht.

Doch das Oberlan­des­ge­richt Brandenburg kippte das Urteil zugunsten der Stadt – auch wenn das letzte Wort vielleicht noch nicht gesprochen ist, da die German Radar GmbH vor dem Bundes­ge­richtshof prüfen lassen will, ob das Urteil noch anfechtbar ist.

Inaktive Blitzer mit Abschreckungseffekt

Die drei Messan­lagen des Blitzer-Unternehmens hatte die Stadt Wetter längst abgeschaltet. Bleibt es bei der Urteils­ent­scheidung, wird German Radar diese wohl endgültig entfernen. Der einzige Wermuts­tropfen wäre dann laut Aussage von Bürger­meisters Kai-Uwe Spanka, dass in der Folge auch die abschre­ckende Wirkung der Blitzer nicht mehr vorhanden wäre, denn auch inaktive Messgeräte könnten dazu führen, dass Autofahrer vom Gaspedal heruntergehen.

Ein Urteil, das Schule machen könnte

Weitere Gemeinden des Landkreises wie Lahntal und Cölbe hoffen nun ebenfalls, den Zahlungs­auf­for­de­rungen von German Radar nicht mehr nachkommen zu müssen. Hier sind die Verfahren aller­dings noch in der Schwebe und könnten aufgrund anderer Vertrags­be­din­gungen zwischen den jewei­ligen Städten und dem Blitzer-Dienstleister auch zu einem anderen Urteil führen.

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Quelle: op-marburg.de