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Streit um Blitzer-Anhänger jetzt auch in Rheinland-Pfalz

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Bereits im Juli 2019 erklärte der Verfas­sungs­ge­richtshof des Saarlandes Messungen des Blitzer­ge­rätes Traffistar S350 für nicht verwertbar. Der Grund dafür war die fehlende Rohmess­da­ten­spei­cherung, die zur Überprüfung auf mögliche Messfehler benötigt wird. Jetzt unter­suchen die Koblenzer Verfas­sungs­richter ein weiteres umstrit­tenes Messsystem – den PoliScan FM1 der Firma Vitronic. Besonders emotional wird das Thema, weil die fehlende Speicherung von Daten dazu führt, dass Betroffene ihrem Grund­recht auf Vertei­digung nicht nachgehen können (Akten­zeichen Lv 7/17, ID 345, Verfas­sungs­ge­richtshof d. Saarlandes).

Koblenzer Verfas­sungs­richter nehmen Messtechnik unter die Lupe

Laut dem Verfas­sungs­ge­richtshof soll der Beschwer­de­führer im Oktober 2017 auf der Autobahn 34 km/h zu schnell gefahren sein, als er in eine Radar­falle geriet. Diese befand sich in einem sogenannten Blitzer-Anhänger. Anschließend erhielt er den Bußgeld­be­scheid, in dem ihm eine Geldbuße in Höhe von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg angedroht wurden. Die Beschwerde des Betrof­fenen blieb vor dem Amtsge­richt Wittlich und dem Oberlan­des­ge­richt Koblenz erfolglos. Daraufhin legten die Anwälte des Fahrers eine Verfas­sungs­be­schwerde ein. In dieser kriti­sieren sie die fehlende Speicherung der Rohmess­daten. Denn ohne diese ist es nicht möglich, das Gerät auf Messfehler zu prüfen. Hinzu kommt, dass die Anwälte die Gebrauchs­an­weisung und die Messsta­tistik des mobilen Blitzers nicht hätten einsehen können. Weiterhin sei das Oberlan­des­ge­richt laut der Anwälte verpflichtet gewesen, die Sache dem Bundes­ge­richtshof (BGH) zur grund­sätz­lichen Klärung vorzu­legen (Akten­zeichen VGH B 19/19).

Das Verfahren zu den Blitzer-Anhängern könnte weitrei­chende Folgen haben. Sollte der Verfas­sungs­ge­richtshof Koblenz nämlich dem saarlän­di­schen Urteil folgen, wären laut der beiden Anwälte die Messungen des PoliScan FM1 in Rheinland-Pfalz nicht mehr verwertbar und alle laufenden Verfahren müssten einge­stellt werden. Vergleichbare Verfahren stehen auch in anderen Bundes­ländern noch aus.

Speicherung und Verwend­barkeit der Messdaten

Zur Speicherung der Messdaten gibt es jedoch auch andere Ansichten als die des saarlän­di­schen VGH. Beispiels­weise urteilte das Berliner Kammer­ge­richt im Oktober 2019, dass die Messergeb­nisse auch dann verwertbar seien, wenn die Messung nicht mehr im Detail nachvoll­zogen werden könne. Laut dem Verkehrsrechts- und Partner­anwalt von Geblitzt.de Tom Louven sei das grund­sätz­liche Problem der in den Bundes­ländern unter­schied­liche Umgang mit Messge­räten. Dieses ließe sich jedoch recht einfach mit einer Änderung der Geräte­software oder einem Urteil durch den BGH beheben.

Nach eigener Aussage hat das Innen­mi­nis­terium Rheinland-Pfalz dem VGH Koblenz eine Stellung­nahme zukommen lassen. Der Minis­te­ri­ums­sprecher teilte mit, dass die Hersteller versi­chert hätten, dass eine Rohmess­da­ten­spei­cherung erfolgt. Mit einer Entscheidung der Richter ist erst in mehreren Wochen zu rechnen.

Schnelle Bußgeld-Hilfe dank Geblitzt.de

Betroffene, denen ein Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- und Handy­verstoß zur Last gelegt wird, können ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Der Online-Service der Coduka GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.