Supercharger-Stationen von Tesla sind nicht rechtskonform
Nachdem bereits der Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide bei Berlin von den Behörden mehrfach beanstandet wurde, gibt es nun auch Ärger mit den Tesla-Ladesäulen. Wie das Online-Magazin EFAHRER.com berichtet, entsprächen die Supercharger-Stationen von Elon Musk nicht den Anforderungen des deutschen Mess- und Eichgesetzes.
Fehlende Ladeanzeigen
Der Hauptkritikpunkt an den Ladestationen von Tesla läge darin, dass sie keine Anzeige für die abgegebenen Kilowattstunden besäßen. Diese wären aber laut Behörden unumgänglich und müssten zudem auch geeicht sein. Tino Schopf habe in seiner Funktion als Staatssekretär in der Senatsverwaltung Wirtschaft, Energie und Betriebe nachgefragt, warum es überhaupt zu einer Genehmigung der Ladesäulen von Tesla gekommen sei.
Verspätetes Genehmigungsverfahren
Als Antwort teilten die Behörden mit, dass ein Genehmigungsverfahren für die Ladesäulen durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg (LME) bislang gar nicht stattgefunden habe, da die Eichbehörden erst nach Errichtung der Tesla-Fabrik für die deutschen Supercharger zuständig gewesen wären. Jetzt aber sei man im intensiven Austausch mit dem US-amerikanischen Unternehmen.
Daraufhin habe Tesla einen Umrüstplan für die Anlagen vorgelegt. Künftig müsse der Autohersteller den deutschen Behörden regelmäßig Bericht über den Fortschritt der Umrüstarbeiten erstatten. Zunächst einmal würde es aber nicht zu einer Betriebsunterbrechung der Tesla-Ladesäulen kommen, damit die Supercharger-Kunden nicht zu den Leidtragenden des unrühmlichen Vorfalls werden.
Preiserhöhung an den Tesla-Ladesäulen
Allerdings, so BILD.de, habe Tesla kürzlich mitgeteilt, dass es angesichts der steigenden Energiekosten auch an seinen Ladesäulen bald teurer werden wird. Von nun an müssten die Kunden damit rechnen, pro Kilowattstunde zwischen 0,69 und 0,71 Euro zu bezahlen, was einen Kostenanstieg von rund 23 Prozent bedeuten würde.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: efahrer.chip.de , bild.de