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Das sollten Sie über Blitzer­fotos wissen

Wer geblitzt wird und einen Bußgeld­be­scheid mit einem unscharfen Blitzerfoto erhält, fragt sich sicherlich: Ab wann ist ein Blitzerfoto ungültig? Welche Aspekte bei einem ungül­tigen Blitzerfoto wichtig sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

bild ungueltiges blitzerfoto 1

Flattert ein Bußgeld­be­scheid ins Haus, sollte man nicht gleich verzweifeln. Denn viele Bußgeld­ver­fahren sind fehlerhaft. Neben falschen Messergeb­nissen kann auch das Blitzerfoto ungültig sein. Wichtig zu wissen ist, dass auf dem Blitzerfoto der Fahrer sowie das Nummern­schild eindeutig erkennbar sein müssen. Legen Betroffene beispiels­weise im Fall eines stark verwa­ckelten Blitzer­fotos Einspruch gegen den Bußgeld­be­scheid ein, bestehen gute Aussichten auf die Einstellung des Verfahrens. Es kann aber auch vorkommen, dass der Ausdruck des Bildes nur unscharf ist. Das Origi­nalfoto kann eine bessere Qualität aufweisen.

Sollten Betroffene auf dem Bußgeld­be­scheid nicht richtig erkennbar sein, hat die Polizei die Möglichkeit ander­weitig zu ermitteln. Sie kann beispiels­weise das Foto mit den Social-Media-Profilen abgleichen oder Beifahrer fragen.

Grund­sätzlich muss jede Behörde ein Blitzerfoto als Beweis der Identi­fi­kation des Fahrers anführen können. Sie sind aber nicht verpflichtet, das Foto mitzu­schicken. Daher reicht es auch aus, wenn das Foto in der Akte hinterlegt ist. Oftmals kann das Foto auch online über einen Link oder mit Login-Daten einge­sehen werden. Die Login-Daten befinden sich meistens im Bußgeldbescheid.

Der Fahrer konnte nicht ermittelt werden

In Deutschland haftet der Fahrer und nicht der Halter. Sollte der Halter also nicht gefahren sein, muss die Polizei den Fahrer des Verkehrs­mittels ausfindig machen. Dafür kann die Polizei den Halter befragen oder im Umfeld recher­chieren. Aller­dings muss der Halter sich nicht selbst belasten. Für Ehe- und Lebens­partner, Verlobte sowie Eltern und Kinder besteht zudem ein Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht. Wird der Fahrer nicht ermittelt, muss das Verfahren einge­stellt werden. Es kann aller­dings sein, dass die zuständige Behörde, um zukünftige Verstöße zu vermeiden, dem Halter die Führung eines Fahrten­buchs auferlegt. Wenn Sie die Bußgeld­stelle trotz Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­rechts mit einer Fahrten­buch­auflage sanktio­niert, kann sich der Gang zum Anwalt lohnen.

Bußgeld­be­scheid prüfen lassen

Da Bußgeld­ver­fahren nicht immer ohne Fehler ablaufen, sollten neben dem Blitzerfoto noch weitere Aspekte geprüft werden. So kann es beispiels­weise vorkommen, dass der Blitzer nicht ordnungs­gemäß gewartet oder geeicht wurde. Auch die korrekte Positio­nierung des Gerätes ist von Bedeutung und auch Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen können Messungen ebenfalls beein­flussen. Die Liste von Fehlern, die eine Anfechtung der Vorwürfe zum Erfolg führen können, ist lang. Lassen Sie daher Ihren Bußgeld­be­scheid immer prüfen.

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