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Zu schnell? Punkte drohen? Geblitzt.de hilft!

bild verbraucher erhalten ueberpruefung mit kostenuebernahme von bussgeldbescheiden im strassenverkehr 01

Berlin, 14. April 2014 - Vier Millionen Bußgeld­be­scheide wurden 2011 allein vor Gericht verhandelt. Hinzu kommen Millionen weitere, die anstandslos bezahlt werden. Viele davon sind fehlerhaft und damit erfolg­reich anfechtbar. Doch kaum ein Bürger weiß, welche recht­lichen Möglich­keiten er nutzen kann; statt­dessen nimmt er teils empfind­liche Geldbußen, Punkte oder gar Fahrverbote in Kauf. Geblitzt.de ist ein weltweit einzig­ar­tiges Verbrau­cher­portal, das den nicht rechts­schutz­ver­si­cherten Betrof­fenen einen kompe­tenten Rechts­bei­stand bei verkehrs­recht­lichen Ordnungs­wid­rig­keiten finan­ziert. Die Testphase lief bereits seit Mai 2013 erfolg­reich; in dieser wurden über 2.000 Fälle anwaltlich betreut. Rund 25 Prozent davon konnten einge­stellt oder gewonnen werden.

Eine Studie, die im letzten Jahr im Rahmen des Verkehrs­ge­richts­tages in Goslar vorge­stellt wurde, belegt, dass 8 Prozent von 15.000 geprüften Bescheiden erheb­liche Mängel aufwiesen. Die gefor­derte lückenlose Beweis­führung war bei weiteren 25 Prozent mangelhaft. Die Partner­an­wälte von Geblitzt.de prüfen die einge­reichten Bußgeld­be­scheide und Anhörungs­bögen insbe­sondere auf diese Verfahrens- und Formfehler. Gerade jetzt zur Oster­ur­laubszeit könnten viele Reisende betroffen sein. Diese sollten sich an Geblitzt.de wenden, empfiehlt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der CODUKA UG (haftungs­be­schränkt), die das Portal betreibt: „Grund­sätzlich ist Jedem zu raten auf einen Anhörungs­bogen oder einen Bußgeld­be­scheid sofort zu reagieren und sich bei Geblitzt.de anzumelden. Fristen sind dabei unbedingt zu beachten. Sollten Sie von einem Beamten direkt angehalten werden, machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Lassen Sie sich den Vorwurf schriftlich schicken und melden Sie sich danach mit den erhal­tenen Unter­lagen auf unserer Webseite www.geblitzt.de an, um den Tathergang durch die Fachan­wälte für Verkehrs­recht prüfen zu lassen.“

Und so funktio­niert es

Für den Verbraucher ist die Nutzung von Geblitzt.de ganz einfach: Er meldet sich online an, druckt seine Vollmacht und schickt alle Unter­lagen per Fax oder Post an die angegebene Adresse. Die koope­rie­renden Rechts­an­wälte prüfen den Fall. „Die Kosten der Prüfung werden entweder von der Rechts­schutz­ver­si­cherung der Betrof­fenen oder von Geblitzt.de im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung übernommen. Das Schlimmste, das dem Mandanten passieren kann, ist, dass wir ihm leider nicht helfen können und er seinen Bescheid bezahlen muss“, unter­streicht Ginhold. Eine finan­zielle Mindest­grenze bei Verstößen gibt es in dieser Form nicht. Aller­dings werden Bußgeld­be­scheide bei Geblitzt.de in der Regel erst ab einer Höhe von 40 Euro bearbeitet. Unterhalb dieser Grenze bieten Bußgeld­stellen meist ein Verwarngeld an. Erst wenn dies nicht beglichen wird, wird ein Bußgeld­ver­fahren eröffnet.

„Zur Summe des Verwarn­geldes kommen dann Gebühren von mindestens 28,50 Euro hinzu. Diese zusätz­lichen Kosten müssen vom Kunden getragen werden. Daher raten wir Verbrau­chern in diesen Fällen nur dann dazu, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Tatvor­würfe nachweislich nicht stimmen“, ergänzt Ginhold.

Lizenz­gebühr ermög­licht den Service auch für nicht versi­cherte Betroffene

Die Kosten­über­nahme der Prüfung von Bußgeld­be­scheiden der unver­si­cherten Kunden macht u.a. die im Hinter­grund agierende Software möglich: Sie erlaubt den Anwälten eine höchst effiziente und quali­tativ hochwertige Bearbeitung der Fälle. Das bisher einzig­artige Portal Geblitzt.de finan­ziert sich über die Lizenz­gebühr für diese Software – und kann daher ihren Service für Betroffene verfügbar anbieten.

In der seit Mai 2013 laufenden Testphase wurden monatlich bis zu 200 Fälle bearbeitet. „Dabei stehen wir erst am Anfang. Unser System ist bereits jetzt in der Lage, monatlich bis zu 4.000 Fälle zu bearbeiten“, führt Ginhold aus. Mit Prof. Dr. Hans-Peter Schwin­towski, Rechts­wis­sen­schaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin, hat Geblitzt.de einen promi­nenten Fürsprecher: „Wir haben es hier mit einer zukunfts­wei­senden Techno­logie zu tun. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Projekt mit seiner Software-Lösung das Rechts­system in Deutschland und sogar Europa verändern kann.“

Win-win-Situation war Ziel

Geblitzt.de entwi­ckelte Ginhold zusammen mit einem befreun­deten Anwalt. Ziel war es, für alle Betei­ligten Mehrwerte zu schaffen: Der Kunde sollte kein Kosten­risiko mehr tragen müssen und die Anwälte maximale Unter­stützung bei der Bearbeitung ihrer Fälle bekommen, um möglichst effizient arbeiten zu können.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Projekt der CODUKA UG (haftungs­be­schränkt) und besteht seit Mai 2013. Die Webseite finan­ziert unter anderem die Überprüfung von Bußgeld­be­scheiden und Anhörungs­bögen bei verkehrs­recht­lichen Ordnungs­wid­rig­keiten wie Geschwindigkeits-, Überhol-, Vorfahrts-, Halte-, Park-, Abstands- und Rotlicht­ver­stößen sowie den notwen­digen Rechts­bei­stand. Und so funktio­niert es: Auf der Seite www.geblitzt.de anmelden und Bußgeld­be­scheid oder Anhörungs­bogen zusammen mit der anwalt­lichen Vollmacht per Fax oder Post an die angegebene Adresse senden. Die Partner­an­wälte prüfen den Fall. Ist der Bußgeld­be­scheid erfolg­reich angreifbar, so wird versucht, das Verfahren einzu­stellen oder einen Freispruch zu erwirken, ohne dass der Betroffene hierfür Kosten selbst bezahlen muss.

Möglich macht dies die im Hinter­grund agierende Software: Sie erlaubt den Anwälten eine höchst effiziente und quali­tativ hochwertige Bearbeitung der Fälle. Das Portal Geblitzt.de finan­ziert sich dabei u.a. über die Lizenz­gebühr für diese Software – und kann diesen Service den unver­si­cherten Betrof­fenen daher verfügbar anbieten. Bisher wurden mehr als 2.000 Fälle bearbeitet.