Und welche davon wirklich funktionieren
Die Oma muss dringend auf die Toilette, die schwangere Frau sitzt auf dem Rücksitz und das Bügeleisen wurde angelassen, ebenso der Herd. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, wenn es um Ausreden für zu schnelles Fahren geht – aber welche Begründungen können im Zuge eines Einspruches im Bußgeldverfahren tatsächlich angeführt werden? Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei einer großen Partnerkanzlei von Geblitzt.de, klärt auf.
Nummer 1: Knick in der Optik
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum ein Verkehrszeichen unter Umständen nicht lesbar sein kann. Das Schild ist im Winter durch Schnee oder im Sommer durch Kletterpflanzen und Bäume verdeckt. Auch Baustellenfahrzeuge können ein Hindernis für die Sicht auf Verkehrszeichen sein. So kann es schnell passieren, dass man ein Tempolimit erst bemerkt, wenn es blitzt.
Rechtsexperte Marnitz zufolge ist ein Einspruch in diesem Fall eine Option: „Grundsätzlich müssen Verkehrsschilder leicht, einfach und schnell zu erkennen sein. Ist das nicht der Fall, könnte dies zum Grund für die Einstellung des Bußgeldverfahrens werden.“ Allerdings werde hier auch der Einzelfall geprüft - ein ortskundiger Autofahrer habe mit dieser Ausrede vor Gericht wenig Chancen.
Nummer 2: Lassen Sie mich Arzt, ich bin durch
Wie sieht es eigentlich bei medizinischen Notfällen aus? Dürfen die Verkehrsregeln in einem solchen Fall tatsächlich flexibler ausgelegt werden? Gilt die schwangere Frau auf der Rückbank als Rechtfertigung für zu schnelles Fahren? Nicht ganz, denn Paragraf 16 des Ordnungswidrigkeitengesetzes setzt hierfür eine akute Lebensgefahr voraus:
„Sind Leben in Gefahr, kann das einen Tempoverstoß auf dem Weg zur Notaufnahme rechtfertigen. Die Grundlage ist §16 Ordnungswidrigkeitengesetz - Rechtfertigender Notstand. Dabei ist zu beachten, dass der Betroffene zuvor vergeblich einen anderen Ausweg aus der Notsituation, etwa die fernmündliche Benachrichtigung eines Arztes oder der Feuerwehr, gesucht haben muss“, so Marnitz.
Nummer 3: Den Herd angelassen
Es ist der Alptraum eines jeden Neurotikers – das Gefühl, den Herd angelassen zu haben. Aber reicht das auch als Grund aus, um eine Geschwindigkeitsübertretung zu entschuldigen? Bloße Eile gehört zu den am schwierigsten begründbaren Erklärungen für einen Tempoverstoß. Laut Verkehrsanwalt Marnitz schützt Hektik in der Regel nicht vor Strafe:
„In der regelmäßigen Rechtsprechung führt eine solche Ausrede fast nie zum Erfolg. Es sei denn, es gibt gewichtige gesundheitliche Gründe. Ist dem Autofahrer seine Blasenschwäche zudem bekannt, ist er verpflichtet, zeitig zu reagieren und Vorsorge zu treffen.“
Nummer 4: Schlechte Schnappschüsse
Zu unscharf, zu dunkel, nicht hübsch oder hochauflösend genug? Wer schon einmal ein Blitzer-Foto gesehen hat, weiß, dass es sich nicht um High-End-Fotografie handelt. Abgesehen von Eitelkeiten kann eine schlechte Fotoqualität aber durchaus einen Freispruch bedeuten. Christian Marnitz empfiehlt:
„Rein statistisch gehören Fotos, aufgrund deren Fahrer nicht zu ermitteln sind, zu den häufigsten Gründen für die Einstellung eines Bußgeldverfahrens. Sind der Fahrer oder das Nummernschild auf dem Blitzer-Foto nicht eindeutig zu erkennen, ist deshalb eine Überprüfung der Vorwürfe durch einen Anwalt zu empfehlen. Eine Prüfung über das Portal Geblitzt.de verursacht für den Betroffenen dabei keine Kosten. Diese werden von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung oder – soweit keine Rechtsschutzversicherung besteht – durch die CODUKA als Prozessfinanzierer übernommen.“
Nummer 5: Falschparker-Blitzer?
Auch Messfahrzeuge oder Radaranhänger können im Parkverbot stehen. Für viele ein klarer Verstoß gegen die Verkehrsregeln. Aber reicht dieser aus, um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen? Laut Rechtsanwalt Marnitz ist die Anfechtung in diesem Fall wegen Paragraf 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) problematisch:
„Diese Vorschrift erlaubt Antragstellern in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen. In der Regel wird diese von den zuständigen Behörden auch erteilt, wenn Gründe für eine Geschwindigkeitsüberwachung zum Schutz von Kindern, Radfahrern, Fußgängern oder an Gefahrenstellen vorliegen. Demzufolge ist das Blitzen an solchen Stellen zumeist auch erlaubt und das Bußgeld schwer anzufechten.“
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: merkur.de